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   LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04   

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LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04 (https://dejure.org/2007,39217)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 413 O 86/04 (https://dejure.org/2007,39217)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 413 O 86/04 (https://dejure.org/2007,39217)
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  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

    Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04
    Gleiches gilt für das Inkasso des Kaufpreises, denn bei einem Tankstellenhalter steht - anders als im sonstigen Warenhandel und bei Versicherungsvertretern - der Abschluss des Vertrages mit dem Kunden in der Regel in untrennbarem Zusammenhang nicht nur mit der Auslieferung des Produktes (Kraftstoffes), sondern auch mit dem Inkasso des Kaufpreises (BGH WM 2003, 491, 497 f.).

    Dieser Erfahrungswert ist von den Tatsachengerichten und den beteiligten Verkehrskreisen in einer beträchtlichen Zahl von Ausgleichsberechnungen zugrunde gelegt worden (vgl. BGH WM 2003, 491, 498).

  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 158/01

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters; Schätzung des Stammkundenumsatzanteils

    Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04
    Die Kammer folgt der Entscheidung des BGH vom 10.07.2002 - VIII ZR 158/01 (WM 2003, 499, 501), nach der von einem Stammkunden jedenfalls dann zu sprechen ist, wenn dieser mindestens zwölfmal im Jahr an derselben Tankstelle tankt.

    Dies gründet sich in erster Linie darauf, dass die Verkaufsbemühungen eines Handelsvertreters in nicht unerheblichem Maße durch die von der Marke des Produktes ausgehende "Sogwirkung" gefördert werden (BGH MDR 2003, 942; BGH WM 2003, 499, 504).

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04
    Als Stammkunden sind dabei Mehrfachkunden anzusehen, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (vgl. BGH NJW 1998, 66, 67 f.).

    die ausschließlich verwaltenden Zwecken dienen (BGH NJW 1998, 66, 69).

  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04
    Die genannten Managementaufgaben tragen die Wertung der Beklagten nicht, zumal eine plausible Gewichtung im Verhältnis zum Umfang und zur Bedeutung der werbenden Aufgaben fehlt (vgl. dazu BGH NJW 1998, 71, 73).
  • BGH, 07.05.2003 - VIII ZR 263/02

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2007 - 413 O 86/04
    Dies gründet sich in erster Linie darauf, dass die Verkaufsbemühungen eines Handelsvertreters in nicht unerheblichem Maße durch die von der Marke des Produktes ausgehende "Sogwirkung" gefördert werden (BGH MDR 2003, 942; BGH WM 2003, 499, 504).
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