Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.09.2006 - 324 O 501/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,75191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90
Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers
Auszug aus LG Hamburg, 15.09.2006 - 324 O 501/05
Filmhersteller im Sinne von § 94 UrhG ist diejenige natürliche oder juristische Person, die tatsächlich die wirtschaftliche Verantwortung und die organisatorischen Tätigkeiten übernommen hat, die erforderlich sind, um den Film als fertiges Ergebnis der Leistungen aller bei seiner Schaffung Mitwirkenden und damit als ein zur Auswertung geeignetes Werk herzustellen (BGH. Urt. v. 22.10.1992, GRUR 1993, S. 472 ff., 472 f. [BGH 22.10.1992 - I ZR 300/90] ). - BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus LG Hamburg, 15.09.2006 - 324 O 501/05
Danach kann auch nach Einräumung ausschließlicher Rechte an einen Dritten der ursprüngliche Rechteinhaber weiterhin befugt sein, einzelne Ansprüche weiterhin selbst geltend zu machen, wenn er an deren Geltendmachung ein eigenes schulzwürdiges Interesse immaterieller (…BGH. Urt. v. 18.6.1957, GRUR 1957, S 614 ff., 615) oder materieller Art (BGH, Urt. v. 17.6.1992, NJW 1992, S. 2824 f) hat (…Wild in Schricker. UrhG. § 97 Rdnr. 29).