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   LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14   

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https://dejure.org/2014,59243
LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14 (https://dejure.org/2014,59243)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.2014 - 318 S 21/14 (https://dejure.org/2014,59243)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 318 S 21/14 (https://dejure.org/2014,59243)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Vorschriften der GoA kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wenn die Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, aber nicht von § 21 Abs. 2 WEG gedeckt ist, weil sie nicht zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens notwendig war (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 21 Rdnr. 22).

    Im Rahmen dieses Bereicherungsanspruches kann nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

    Zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Umfang der Rechtskraft und grundsätzlich auch für den Umfang der Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 1 BGB [a.F.] der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH, Urteil vom 27.03.1996 - IV ZR 185/95, BGHZ 132, 240, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Nur so kann der Zweck der Vorschrift des § 209 Abs. 1 BGB [a.F.] erreicht werden, dem Schuldner unmissverständlich klarzumachen, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird, damit er beurteilen kann, ob und wie er sich dagegen verteidigen will (BGH, Urteil vom 27.03.1996 - IV ZR 185/95, BGHZ 132, 240, Rn. 18, zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz der Kosten der kompletten

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Im Rahmen dieses Bereicherungsanspruches kann nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

    Zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

  • BGH, 06.04.1995 - VII ZR 73/94

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Bauträgers

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Die Entscheidung des BGH vom 06.04.1995 (NJW 1995, 1675) habe eine vergleichbare Konstellation betroffen.

    Auch der vom Amtsgericht herangezogene Sachverhalt des Urteils des BGH vom 06.04.1995 (VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht hinreichend vergleichbar.

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Für die Instandhaltungsdurchführung ist (allerdings erst nach einem entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung) der teilrechtsfähige Verband zuständig (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Der Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber verpflichtet, diesen Anspruch gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn die gefassten Beschlüsse den Zweck haben, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Der BGH musste die Frage der Passivlegitimation im Urteil vom 18.02.2011 (V ZR 197/10, NZM 2011, 454, Rn. 30, zitiert nach juris), das Ansprüche des Verwalters gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei nicht genehmigter Kreditaufnahme für Sanierungsmaßnahmen zum Gegenstand hatte, nicht entscheiden und hat a.a.O. lediglich auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 913, 914 und des OLG Hamburg in ZMR 2006, 546, 548 verwiesen.

    Die Umsetzung obliegt nach § 27 Abs. 1 WEG dem Verwalter, der dem Verband auf Erfüllung und gegebenenfalls auf Schadensersatz haftet (BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 08.12.2010 - 318 S 111/10
    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Der Wohnungseigentümer, der gegen den teilrechtsfähigen Verband einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. §§ 684 Satz 1, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend macht, ist nicht gezwungen, einen Beschluss darüber herbeizuführen, ob seine Zahlungsansprüche "freiwillig" erfüllt werden sollen (Kammer, Urteil vom 08.12.2010 - 318 S 111/10, ZMR 2011, 319, Rn. 25, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Die Frage ist klärungsbedürftig, weil zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277).
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Es handelt sich dabei um ein negatives Abgrenzungsmerkmal, d.h. die Unterbrechungswirkung tritt nicht ein, wenn die Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung der Ansprüche so groß sind, dass eine Wesensgleichheit zu verneinen ist (vgl. BGH, Urteile vom 23.06.1993 - XII ZR 12/92, NJW 1993, 2439 und vom 05.12.1991 - VII ZR 106/91, NJW 1992, 1111).
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
    Bei Ansprüchen aus Bereicherungsrecht (§§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB) wegen erfolgter Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wird demgegenüber die durch die Maßnahme erzielte Wertsteigerung des Gemeinschaftseigentums ausgeglichen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.08.2003 - 2 Wx 53/00, ZMR 2004, 137; BeckOK WEG/Elzer, a.a.O., § 21 Rdnr. 88).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.06.2011 - 72 C 141/10

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch gegen Miteigentümer

  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 15 Wx 120/10

    Umfang der Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters; Beauftragung umfassender

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten

  • OLG Rostock, 07.04.2009 - 3 W 31/08

    Wohnungseigentum: Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen eines Miteigentümers

  • OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruchsgegner für Beschlussfassung über eine

  • EuGH, 13.11.2008 - C-25/08

    Gargani / Parlament - Rechtsmittel - Klage des Präsidenten des Rechtsausschusses

  • OLG München, 09.05.2005 - 34 Wx 37/05

    Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

  • OLG München, 15.01.2008 - 32 Wx 129/07

    Notgeschäftsführung bei Wohnungseigentum: Anspruchsgegner bei einem

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

  • OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05

    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Die Entscheidungen der Kammer zum Az. 318 S 21/14 und des BGH zum Az. V ZR 246/14 beträfen ausschließlich die §§ 684, 812 ff. BGB.

    Zu Unrecht meint der Kläger auch, die Kammer habe sich in ihrem Berufungsurteil vom 15.10.2014 - 318 S 21/14, das dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 zugrunde lag, nur mit Ansprüchen aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB befasst.

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