Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31212
LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15 (https://dejure.org/2015,31212)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.2015 - 327 O 22/15 (https://dejure.org/2015,31212)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 327 O 22/15 (https://dejure.org/2015,31212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 21 Abs 1 MarkenG, § 21 Abs 4 MarkenG
    Markenverletzung: Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Verwirkung von kennzeichenrechtlichen Unterlassungsansprüchen; für das Zeitmoment entscheidende Kenntnisnahme

  • webshoprecht.de

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Markenrechtsverstöße der GmbH

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftet der Geschäftsführer für Markenverletzungen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet für markenverletzende Firmierung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    EGV 1346/2000 Art 4, Art 49 AEUV, Art 54 AEUV, § 64 Abs 2 S 1 GmbHG
    Haftung für Kennzeichenrechtsverstöße

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet nicht automatisch persönlich für Markenverletzungen seines Unternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenverletzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Für eine Verwirkung gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG i. V. m. § 242 BGB ist erforderlich, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat ( BGH GRUR 2001, 1161 ff. (1163) - CompuNet-Comnet m. w. N.).
  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 3650/03

    Markenrecht - zur Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Insoweit wird zum Teil auch eine Marktbeobachtungslast bejaht, deren Nichtbeobachtung zu einer Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche führen kann (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 449 ff. (451 ff.) - maritim; BGH GRUR 1989, 856 f. (858); OLG München GRUR-RR 2004, 14).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Insoweit wird zum Teil auch eine Marktbeobachtungslast bejaht, deren Nichtbeobachtung zu einer Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche führen kann (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 449 ff. (451 ff.) - maritim; BGH GRUR 1989, 856 f. (858); OLG München GRUR-RR 2004, 14).
  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Insoweit wird zum Teil auch eine Marktbeobachtungslast bejaht, deren Nichtbeobachtung zu einer Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche führen kann (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 449 ff. (451 ff.) - maritim; BGH GRUR 1989, 856 f. (858); OLG München GRUR-RR 2004, 14).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Darüber hinaus ist es auch eine bei dem Gericht offenkundige Tatsache i. S. v. § 291 ZPO, dass die Klagemarke für Fahrzeuge in Klasse 12 während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (vgl. BGH GRUR 2011, 1043 ff. (1046) - TÜV II - m. w. N.).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Auch Einzelbuchstaben sind von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie - wie die Klagemarke - über nicht zu vernachlässigende grafische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen ( BGH GRUR 2012, 930 f. ( Bogner B /Barbie B )).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Die Dienstleistung des Kfz-Tunings fällt unter den Oberbegriff des Reparaturwesens in Klasse 37. Werden nach den Erfahrungen der angesprochenen Verkehrskreise die Waren und die Reparatur der Waren von denselben Unternehmen angeboten, so sind beide einander ähnlich ( BPatG , Beschluss vom 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10 -, zitiert nach juris, Rn. 30, m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15
    Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für deliktische Handlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft besteht, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen ( BGHZ 201, 344 ff., Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht