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   LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12   

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LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12 (https://dejure.org/2013,50994)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2013 - 332 O 72/12 (https://dejure.org/2013,50994)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 (https://dejure.org/2013,50994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 134 BGB, § 139 BGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG
    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer Lebensversicherung: Gesamtnichtigkeit von ohne Erlaubnis der BaFin zustande gekommenen erlaubnispflichtigen Einlagegeschäften; Unwirksamkeit eines im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft - Unwirksamkeit sog. qualifizierter Rangrücktritte mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5
    Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft - Unwirksamkeit sog. qualifizierter Rangrücktritte mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11

    Einlagengeschäft

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Angesichts der erforderlichen wertenden Gesamtbetrachtung ist es nicht maßgeblich, dass sie die mit den Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge formal als "Kauf- und Abtretungsverträge" bezeichnet (vgl. auch VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

    Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung muss stattdessen auch hier berücksichtigt werden, dass die Klägerin - wirtschaftlich gesehen - dadurch rückzahlbare Beträge von ihren Kunden entgegennimmt, dass diese den grundsätzlich ihnen zustehenden und an sie auszuzahlenden Rückkaufswert ihrer Rentenversicherungen während des im Vertrag festgelegten Zeitraums zumindest teilweise der Klägerin überlassen (VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

    Mit diesen streitgegenständlichen Verträgen und den vielen vergleichbar behandelten Versicherungsverträgen erfüllt die Klägerin somit faktisch die anerkannten Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, nämlich die laufende Annahme fremder Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, auf Grund typisierter Verträge (VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 182/00
    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Nicht nur darum, sondern auch aus den dort genannten Gründen schließt sich das Gericht der vom LG Frankfurt und OLG Schleswig vertretenen Auffassung an, wonach jedenfalls bei Einlagengeschäften gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG von einer Nichtigkeit des Vertrags für beide Vertragspartner auszugehen ist, jedenfalls soweit es die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung betrifft (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss v. 11.03.2010, Az.: 1 L 271/10.F, Rn. 36 - zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32ff.).

    Die Nichtigkeitsfolge erstreckt sich im vorliegenden Fall nicht nur auf die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung, sondern erfasst gem. § 139 BGB das gesamte Rechtsgeschäft inklusive der Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Klägerin (vgl. auch für den ähnlichen Fall der Erstreckung der Nichtigkeit des Einlagengeschäfts auf damit verbundene atypische, stille Beteiligungsverträge OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32).

  • VGH Hessen, 20.05.2009 - 6 A 1040/08

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Diese Auffassung vertritt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.5.2009 (Az.: 6 A 1040/08, Rn. 58 m.w.N. - zitiert nach Juris).

    Dadurch werde - auch im Falle eines Einlagengeschäfts in Abgrenzung zu einem Kreditgeschäft - ein ausreichender und sachgerechter Schutz der Vertragspartner der jeweiligen Institute gewährleistet (Hess. VGH, Az.: 6 A 1040/08, Rn. 59 - zitiert nach Juris).

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Nicht nur darum, sondern auch aus den dort genannten Gründen schließt sich das Gericht der vom LG Frankfurt und OLG Schleswig vertretenen Auffassung an, wonach jedenfalls bei Einlagengeschäften gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG von einer Nichtigkeit des Vertrags für beide Vertragspartner auszugehen ist, jedenfalls soweit es die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung betrifft (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss v. 11.03.2010, Az.: 1 L 271/10.F, Rn. 36 - zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32ff.).
  • OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08

    Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen: Überraschende Klausel;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Dem Gesellschafter ist regelmäßig bewusst, dass es sich bei seiner Beteiligung um ein echtes unternehmerisches Engagement mit entsprechendem unternehmerischen Risiko handelt, darum wird hier auch eine formularmäßige Vereinbarung eines Rangrücktrittsvereinbarung für zulässig erachtet (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 05.02.2009, Az.: 5 U 106/08 - BeckRS 2009, 13545).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat die umstrittene Frage, ob es sich bei § 32 KWG um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt, bislang offen gelassen (vgl. zuletzt BVerwG, BKR 2011, 208, 211, Rn. 26 m.w.N.; siehe auch BGH, NJW 2005, 1784, 1785).
  • LG Frankfurt/Main, 26.07.1993 - 24 S 116/93
    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Ein bloßes "Markenzeichen" ohne Angabe von Adresse und Telefonnummer vermag aber jedenfalls in den vorliegenden Umständen keinen Vertrauenstatbestand zu rechtfertigen, auf Grund dessen die Klägerin die Beklagte in Anspruch nehmen könnte (siehe zum Beispiel auch LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1993, 1271).
  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Eine derartige unangemessene Benachteiligung liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Verwender von AGBs durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. z.B. BGH, NJW 2001, 2331 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09

    Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
    Die höchstgerichtliche Rechtsprechung hat die umstrittene Frage, ob es sich bei § 32 KWG um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt, bislang offen gelassen (vgl. zuletzt BVerwG, BKR 2011, 208, 211, Rn. 26 m.w.N.; siehe auch BGH, NJW 2005, 1784, 1785).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Mit den der BaFin vorgelegten Formularen war auch die Durchführung der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle möglich, insbesondere die Prüfung, ob der in § 6 des "Kauf- und Abtretungsvertrages" vorgesehene Rangrücktritt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB darstellt (jetzt bejahend: LG Hamburg, ZIP 2015, 368, 369 f.).
  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

    Das Publikum soll vor Verlusten gerade durch die Einlage beim erlaubnispflichtigen Kreditinstitut bewahrt werden (Bähre/Schneider, KWG, 3. Aufl., § 1 Anm. 7; Tettinger, DStR 2006, 903; ferner BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94, BGHZ 129, 90, 96; Beschluss vom 9. Februar 2011 - 5 StR 563/10, NStZ 2011, 410, 411; OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1980 - I B 13.77, juris Rn. 13; LG Hamburg, ZIP 2015, 368, 369; Horn, ZGR 1976, 435, 441; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl. § 1 Rn. 33; Voge, WM 2007, 1640, 1645; vgl. auch BT-Drucks. 3/1114, S. 20; OLG Schleswig, ZIP 2012, 1066, 1069).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2014 - 14 W 2263/14

    Haftung des gewerbsmäßig tätigen Ankäufers für Lebensversicherungen aus

    Maßgeblich ist nämlich nicht eine streng zivilrechtliche Sichtweise, sondern eine wertende Gesamtbetrachtung (so LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 -, juris; Voß EWiR 2010, 831).

    Der Ankauf von Lebensversicherungen und die Auszahlung des Rückkaufwerts an den Kunden wird von den Gerichten weithin einheitlich als Einlagengeschäft angesehen (so etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2013 - 9 L 2958/13.F -, ZInsO 2014, 1865; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.7. 2011 - 9 K 646/11.F, BKR 2011, 427).

  • LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16

    Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt

    Es liegt kein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht des § 32 KWG durch die Beklagte vor, welche gemäß §§ 134, 139 zu einer Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen könnte (so LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12, zitiert nach juris).

    Die klägerseits zitierte Rechtsprechung des LG Hamburg (Urteil vom 16. Januar 2013, Az. 332 O 72/12) betrifft eine andere Fallkonstellation.

    Grundsätzlich sei aber auch die formularmäßige Vereinbarung einer Rangrücktrittsvereinbarung zulässig (LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013, a.a.O., Rn. 62, mit Verweis auf OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2009, Az. 5 U 106/08).

  • LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16

    Kapitallebensversicherung - Auskunftsanspruch ehemaliger Versicherungsnehmer

    Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen.

    Das Landgericht Hamburg hat überdies darauf abgestellt, dass bei einem Verstoß gegen § 32 KWG in Zusammenhang mit der Abtretung von Versicherungen im Hinblick auf die vorzunehmende Prüfung der Wirksamkeit der Abtretung und damit ggf. einhergehende Rechtsunsicherheit sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer die Annahme der zivilrechtlichen Wirksamkeit nicht sachgerecht erscheine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013 - 332 O 72/12, Tz. 51, zitiert nach juris).

  • LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16

    Befugnis des Zessionars zur Beendigung des Kapitallebensversicherungsvertrags

    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.

    Das Landgericht Hamburg hat überdies darauf abgestellt, dass bei einem Verstoß gegen § 32 KWG in Zusammenhang der Abtretung von Versicherungen im Hinblick auf die vorzunehmende Prüfung der Wirksamkeit der Abtretung und damit ggf. einhergehende Rechtsunsicherheit sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer die Annahme der zivilrechtlichen Wirksamkeit nicht sachgerecht erscheine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013 - 332 O 72/12, Tz. 51, zitiert nach juris).

  • LG Aachen, 01.04.2016 - 6 S 5/16

    Einlagengeschäft; Lebensversicherung; Kauf; Factoring

    Nach der vertraglichen Konstruktion war der von der Klägerin an den Versicherungsnehmer zu zahlende Kaufpreis jedoch weder gestundet noch sollte dieser anderweitig zumindest kurzfristig - etwa im Rahmen des Abschlusses eines weiteren Anlagenvertrags (vgl. zu dieser Konstellation: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 25.06.2015, 6 B 224/15; LG Hamburg, Urteil v. 16.01.2013, 332 O 72/12, jeweils zitiert nach juris) - im Vermögen der Klägerin verbleiben.
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