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   LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17   

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LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17 (https://dejure.org/2018,21262)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2018 - 308 O 19/17 (https://dejure.org/2018,21262)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2018 - 308 O 19/17 (https://dejure.org/2018,21262)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04

    Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Zwar liegt ein Indiz für ein Einlagengeschäft vor, wenn von einer Vielzahl von Geldgebern auf der Grundlage typisierter Verträge Darlehen entgegengenommen werden, die nicht banküblich besichert sind (BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 24; Schäfer, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler (Hrsg.), KWG, 5. Aufl., § 1 Rn. 40).

    Nicht gewerbsmäßig ist die Vornahme von einzelnen oder mehreren einzelnen Bankgeschäften, soweit keine Wiederholungsabsicht besteht (vgl. BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 20; Schäfer, a.a.O., § 1 Rn. 22: Mehrzahl von Gelegenheitsgeschäften).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte zu 1) schon auf Grund ihrer durch die Rechtsform als GmbH begründeten Kaufmannseigenschaft gemäß § 6 HGB einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten musste (vgl. BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 19).

    Der Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG kann sich auch gegen den Geschäftsführer richten (vgl. BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 10, 28).

  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Dass der Beklagte zu 2), falls auch die Beklagten zu 1) später verurteilt werden sollte, mit dieser als Gesamtschuldner haften würde, ist nicht in den Tenor aufzunehmen (vgl. BGH NJW 1990, 2615, 2616; Gehrlein, in BeckOK BGB, 44. Ed., § 421 Rn. 13; Kreße, in: BeckOGK, Stand: 01.11.2017, § 421 BGB Rn. 69).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06

    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Zudem ist die Aufnahme hinsichtlich des unterbrochenen Teils ungewiss (BGH, NJOZ 2012, 1067, Rn. 15; BGH, NJW-RR 2003, 1002).
  • BGH, 05.12.2013 - III ZR 73/12

    Erlaubnispflichtige Anlagevermittlung: Vorbereitung und Abwicklung von Geschäften

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Das aufgrund des Vertrags investierte Geld stellt einen zurechenbaren Schaden dar (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2013, Az. III ZR 73/12, BeckRS 2014, 00764, Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2014 - 14 W 2263/14

    Haftung des gewerbsmäßig tätigen Ankäufers für Lebensversicherungen aus

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Ein gewerbliches Betreiben der Geschäfte kann bereits beim Abschluss eines einzigen Bankgeschäfts vorliegen, wenn die Absicht besteht, weitere Bankgeschäfte zu tätigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.12.2014, Az. 14 W 2263/14, BeckRS 2015, 02298, Rn. 27).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Jeder ist im Rahmen seines Wirkungskreises verpflichtet, sich über das Bestehen von Schutzgesetzen zu unterrichten (BGH Urt. v. 16.5.2017, Az. VI ZR 266/16, BeckRS 2017, 116909, Rn. 28).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Zudem ist die Aufnahme hinsichtlich des unterbrochenen Teils ungewiss (BGH, NJOZ 2012, 1067, Rn. 15; BGH, NJW-RR 2003, 1002).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16

    Haftung des Geschäftsführers für Geschäftsmodell

    Auszug aus LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17
    Dies entbindet den Beklagten zu 2) aber nicht von seiner Verantwortlichkeit (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2017, 547, Rn. 28).
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