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   LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03   

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https://dejure.org/2004,14667
LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03 (https://dejure.org/2004,14667)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2004 - 318 O 34/03 (https://dejure.org/2004,14667)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2004 - 318 O 34/03 (https://dejure.org/2004,14667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung; Gesetzliches Verbot des § 32 Abs. 1 Satz 1 WpHG als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB; Anlegerschützende Funktion des Verbots, einem Kunden den Ankauf von Wertpapieren zu empfehlen, die mit ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 31, 32, 37a; BGB §§ 195, 852 a. F., § 823 Abs. 2, § 826; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Auch wenn die Zedentin trotz der Abtretung ihrer Ansprüche an den Kl. am Ausgang des Rechtsstreits kaum weniger interessiert ist als der Kl. selbst (BGH, NJW 2001, 826 [827]), sieht das Gericht in diesen Angaben die glaubhafte und nachvollziehbare Erklärung dafür, dass Einzelheiten über die Rechtsnatur der Anleihe nicht erörtert worden sind und die Zedentin auch die den Namen des Wertpapiers unabgekürzt ausweisenden Wertpapierabrechnungen der S-Bank nicht zum Anlass genommen hat, über die Frage, welche Rechtsnatur das Wertpapier hat, von sich aus Erkundigungen einzuziehen.
  • BGH, 29.01.2002 - XI ZR 86/01

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unzureichender Aufklärung über die

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Wird wegen unzureichender Beratung bzw. Aufklärung über Risiken von Wertpapiergeschäften Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verlangt, beginnt diese Frist gemäß der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 774; NJW-RR 2003, 923 = BKR 2003, 431 = ZIP 2003, 940) nicht zu laufen, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt.
  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Dabei schließt der gute Glaube bzw. Irrtum des Mitarbeiters der Bekl. den bedingten Vorsatz nicht aus, wenn nach der Rechtsprechung des BGH über die Abgabe von Erklärungen über Tatsachen "ins Blaue hinein" (z. B. BGH, NJW 1980, 2460; NJW 1981, 1441; NJW-RR 1987, 744) er sich der auf der Hand liegenden Erkenntnis verschließt, dass seine Erklärung wegen Fehlens hinreichender Sachkenntnis auch unrichtig sein kann.
  • OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02

    Informationspflichten beim Erwerb ausländischer Anleihen; Eintritt in einen

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Nicht aber war die Zedentin dazu bereit, das darüber hinaus gegebene hohe und im vorliegenden Fall eingetretene Risiko auf sich zu nehmen, dass wegen der unabhängig von der Fälligkeit der Anleihe und der Entwicklung der Verhältnisse des Anleiheschuldners bzw. Emittenten jederzeit möglichen Beendigung des Swapvertrags es zu einer verlustreichen vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe kommen würde (hierzu Kamlab, WM 1998, 1429 [1430 ff., 1436 ff.]; OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1047).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Wird wegen unzureichender Beratung bzw. Aufklärung über Risiken von Wertpapiergeschäften Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verlangt, beginnt diese Frist gemäß der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 774; NJW-RR 2003, 923 = BKR 2003, 431 = ZIP 2003, 940) nicht zu laufen, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt.
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Dabei schließt der gute Glaube bzw. Irrtum des Mitarbeiters der Bekl. den bedingten Vorsatz nicht aus, wenn nach der Rechtsprechung des BGH über die Abgabe von Erklärungen über Tatsachen "ins Blaue hinein" (z. B. BGH, NJW 1980, 2460; NJW 1981, 1441; NJW-RR 1987, 744) er sich der auf der Hand liegenden Erkenntnis verschließt, dass seine Erklärung wegen Fehlens hinreichender Sachkenntnis auch unrichtig sein kann.
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
    Dies gilt aber nur, wenn sie über diese Tatsachen kein zuverlässiges Wissen besitzt, es sich auch nicht verschaffen kann, und sie Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass sie ihre vermutete Behauptung wird beweisen können (BGH, NJW-RR 2004, 337 [338]).
  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 318 O 34/03) vom 16. April 2004 abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise,.
  • LG Coburg, 19.07.2005 - 23 O 169/05

    Beratungspflichten eines Geldinstituts nach dem Wertpapierhandelsgesetz bei der

    Die dort statuierten Interessenwahrungs-, Erkundigungs- und Aufklärungspflichten zielen auf den Schutz des individuellen Anlegers und dienen nicht allein dem öffentlichen Interesse (vgl. hierzu Schwark, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 3. Auflage, Rdnr. 5 vor § 31 WpHG m.w.N.; LG Berlin vom 18.12.2003, 21 O 8/03 ; LG Bonn vom 3.2.2004, 3 O 371/03 ; LG Hamburg NJW 2004, 2757 [LG Hamburg 16.04.2004 - 318 O 34/03] ).
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