Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HK O 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48693
LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HK O 87/12 (https://dejure.org/2012,48693)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 416 HK O 87/12 (https://dejure.org/2012,48693)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 416 HK O 87/12 (https://dejure.org/2012,48693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Capri-Sonne-Verpackung ist als dreidimensionale Marke geschützt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Capri-Sonne kopiert - Auch eine Verpackung kann Markenschutz genießen, wenn sie ein Unternehmen repräsentiert

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Das Gericht ist an die wirksame Eintragung gebunden ("Bindungsgrundsatz", vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 17 ff.; BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).

    aa) Zwar entspricht es nach der Rechtsprechung der Lebenserfahrung, dass der Verkehr die Formgestaltung einer Ware regelmäßig nicht in gleicher Weise wie Wort- und Bildmarken als Herkunftshinweis auffasst (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solche wahrnehmen (vgl. BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

    Ferner ist bei der Ermittlung, inwieweit eine Warenform Herkunftshinweisfunktion hat, zwischen der Bekanntheit des Produkts als solchem und der Herkunftshinweisfunktion seiner Form zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2007, 780, 783 - Pralinenform).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH GRUR Int. 2009.397, 401 - OBELIX/MOBILIX; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Jedoch ist in die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung markenmäßig benutzt wird, letztlich auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 2008, 793, 795 - Rillenkoffer).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH GRUR Int. 2009.397, 401 - OBELIX/MOBILIX; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
  • OLG Frankfurt, 14.10.1999 - 6 U 121/99
    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Flexiblen Standbeuteln für Nahrungsmittel kann dabei - aus Sicht des Verkehrs im Allgemeinen - keine besonders hohe Originalität beigemessen werden, soweit gleiche Beutel in weitem Umfang Verwendung finden (vgl. OLG Frankfurt NJWE-WettbR 2000, 41, 42).
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung für eine Fernsehsendung mit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Entscheidend ist die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 231, 233 - planet e), wobei der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (GRUR 2003, 55 ff. - Arsenal, Tz. 51, 57 und GRUR 2002, 692, 693 - Hölterhoff) im Wege einer ergebnisorientierten Auslegung fortentwickelt hat mit der Folge, dass bereits jede zu einer gedanklichen Verknüpfung mit der geschützten Marke führende Verwendung als rechtsverletzende Benutzung in Betracht kommt (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 103 m. Nachw. zur Rspr.; Ludwig WRP 2012, 816).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Auszug aus LG Hamburg, 16.10.2012 - 416 HKO 87/12
    Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass der Gegenstand im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. BGH WRP 2012, 813, 814 - Medusa m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 20.12.2013 - 22 O 1917/13

    Unterlassung des Anbietens, Bewerbens u.a. der Standbeuteln sowie Umkartons von

    Zwischen den Klägerin und einer Gesellschaft aus dem Firmenverbund der Beklagten, der XXX - gab es bereits einen Rechtstreit vor dem Landgericht Hamburg wegen Verkaufs von Fruchtsaftgetränken der Marke "Sonniger" in den Sorten "Orange" und "Multivitamin" in Standbeuteln mit 10er Boxen an den Discounter XXX XXX. Mit Urteil vom 16.10.2012 verurteilte das Landgericht Hamburg - 416 HKO 87/12 - die Beklagte auf Antrag der Klägerin zur Unterlassung des Anbietens, Bewerbens u.a. der abgebildeten Standbeutel sowie der Umkartons.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht