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   LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07   

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LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07 (https://dejure.org/2007,20257)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2007 - 324 O 250/07 (https://dejure.org/2007,20257)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2007 - 324 O 250/07 (https://dejure.org/2007,20257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; § 8 UWG; Artt. 2, 1 GG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ältere Artikel in Archiven müssen - im Hinblick auf eine Einschränkung von Persönlichkeitsrechten nur auf Zeit - korrigiert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Die Beklagte kann sich ebenfalls nicht Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung für Unterlassungsansprüche von so genannten Internetforen-Betreibern (vgl. hierzu BGH, NJW 2004, 3102 - Internetversteigerung I, BGH, GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II) berufen.

    Selbst wenn jedoch der Grundsatz, dass der Anbieter einer Internet-Plattform für fremde Beiträge nur bei Verletzung von zumutbaren Kontrollpflichten haftet (vgl. BGH, NJW 2004, 3102), vorliegend anzuwenden wäre, wäre die Haftung der Beklagten zu bejahen.

    Denn die Beklagte muss, jedenfalls dann, wenn sie auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird, diese unverzüglich beseitigen und dafür Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verletzungen kommt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Diese Ausnahmevorschrift kommt bereits dann nicht zum Tragen, wenn das Archiv auch nur von einer Mehrzahl von Unternehmensangehörigen genutzt werden kann (BGH, Urt. v. 10.12.1998, GRUR 1999, S. 325 ff., 327 m.w.N.).

    Das hat seinen Grund darin, dass eine Multiplikatorfunktion mit der bezweckten Beschränkung auf bloße Bestandssicherung nicht zu vereinbaren ist, weshalb auch eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG nicht angängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1998, GRUR 1999, S. 325 ff., 327 m.w.N. - elektronische Pressearchive).

  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64

    Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Hierzu gehört auch das Recht, in diesem Bereich "für sich zu sein", "sich selber zu gehören" (so schon Arndt, Bespr. v. BGH, NJW 1966, S. 2353, in NJW 1967, S. 1845 ff., 1846) und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, Urt. v. 5.6. 1973, BVerfGE 35, S. 202 ff., 233 ff. - Lebach I, m.w.N.).

    Denn der technische Fortschritt, der die Speicherung und Zugänglichmachung von Daten in immer weiterem Umfang zulässt, darf nicht dazu führen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eher hinzunehmen sind (BGH, Urt. v. 16.9. 1966, NJW 1966, S. 2353 ff., 2354; BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, NJW 2002, S. 3619 ff., 3621; s. auch BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, S. 1 ff. = NJW 1984, S. 419 ff., 421 f. - Volkszählung).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Hierzu gehört auch das Recht, in diesem Bereich "für sich zu sein", "sich selber zu gehören" (so schon Arndt, Bespr. v. BGH, NJW 1966, S. 2353, in NJW 1967, S. 1845 ff., 1846) und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (BVerfG, Urt. v. 5.6. 1973, BVerfGE 35, S. 202 ff., 233 ff. - Lebach I, m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Die Grenze zwischen dem Zeitraum, in dem eine den Täter nennende Berichterstattung als aktuelle Berichterstattung über ein Ereignis von öffentlichem Interesse grundsätzlich zulässig ist, und dem Zeitraum, zu dem wegen Zurücktretens des berechtigten öffentlichen Interesses eine spätere Darstellung oder Erörterung unzulässig geworden ist, lässt sich nicht allgemein, jedenfalls nicht mit einer nach Monaten und Jahren für alle Fälle fest umrissenen Frist fixieren (so schon BVerfG aaO. - Lebach I; nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls kann bereits nach einem Zeitraum von nur sechs Monaten nach Rechtskraft des Strafurteils die Namensnennung unzulässig geworden sein, s. etwa BGH, Urt. v. 9.6. 1965, NJW 1965, S. 2148 ff. - Spielgefährtin I).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere in Darstellungen, die die Resozialisierung, mithin die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft nach Verbüßung der Strafe wesentlich zu erschweren drohen (vgl. BVerfG aaO. - Lebach I; BVerfG, Beschl. v. 25.11.1999, NJW 2000, S. 1859 ff. 1860 f. - Lebach II).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Denn auch im Rahmen der Sicherungsverwahrung ist auf eine Resozialisierung des Untergebrachten hinzuwirken (BVerfG, Urt. v. 5.2. 2004, NJW 2004, S. 739 ff., 740 - Sicherungsverwahrung).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Wie ausgeführt, erfüllt die hier praktizierte schlichte öffentliche Bereithaltung älterer Veröffentlichungen bereits nicht die spezifischen Funktionen eines Archivs, das an dem grundsätzlich berechtigten Interesse ausgerichtet ist, publizistische Erzeugnisse "dem wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst geschlossen zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln" (BVerfG, B. v. 14.7. 1981, NJW 1982, S. 633 ff., 634 - zu Pflichtexemplaren).".
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Für den ... zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Kläger ergibt sich ein Resozialisierungsinteresse aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG, denn auch der verurteilte Mörder muss nach deutschem Recht grundsätzlich die Chance haben, nach Verbüßung einer gewissen Strafzeit - in der Regel nach Verbüßung des gesetzlich angeordneten Mindestmaßes von 15 Jahren, § 57a Abs. 1 StGB - wieder in die Freiheit zu gelangen; bei diesem Grundsatz handelt es sich mithin um ein Gebot mit Verfassungsrang (BVerfG, Beschl. v. 3.6. 1992, NJW 1992, S. 2947 ff., 2948 - Lebenslange Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
    Denn der technische Fortschritt, der die Speicherung und Zugänglichmachung von Daten in immer weiterem Umfang zulässt, darf nicht dazu führen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen eher hinzunehmen sind (BGH, Urt. v. 16.9. 1966, NJW 1966, S. 2353 ff., 2354; BVerfG, Beschl. v. 9.10.2002, NJW 2002, S. 3619 ff., 3621; s. auch BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, S. 1 ff. = NJW 1984, S. 419 ff., 421 f. - Volkszählung).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

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