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LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnraummiete: Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2007 - 509 C 45/06
- LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 295
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 115/07
Schönheitsreparaturklausel im sog. Hamburger Mietvertrag: Teilnichtigkeit wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07
Die Kammer hat bereits anderweitig entschieden (Urteil vom heutigen Tage in der Sache 307 S 115/07), dass diese Holzklausel zwar als isolierte Regelung gemäß § 307 BGB unzulässig ist, jedoch nicht insgesamt zu einer Unwirksamkeit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen führt. - BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit …
Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07
Denn anders als bei einer Klausel, wie etwa derjenigen zur "Abweichung von der bisherigen Ausführungsart", wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2007 (VIII ZR 199/06) zugrunde lag, regelt die "Holzklausel" einen klar begrenzten Teilbereich, der auch für den Mieter überschaubar ist und unschwer von der sonstigen Regelung abgetrennt werden kann. - BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten …
Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07
Hieran ändert es auch nichts, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. September 2007 (VIII ZR 316/06) entschieden hat, dass auch eine isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam ist, wenn die Klausel so zu verstehen ist, dass am Ende in jedem Fall frisch renoviert werden muss. - AG Hamburg-Blankenese, 27.07.2007 - 509 C 45/06
Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Geschäfts-Nr.: 509 C 45/06) vom 27. Juli 2007 wird zurückgewiesen.