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   LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13 - 3101 Js 296/12   

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LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13 - 3101 Js 296/12 (https://dejure.org/2013,75729)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2013 - 624 KLs 3/13 - 3101 Js 296/12 (https://dejure.org/2013,75729)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 624 KLs 3/13 - 3101 Js 296/12 (https://dejure.org/2013,75729)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv - sei es auch nur wegen aufkommender innerer Hemmungen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91) - die Vollendung nicht mehr für möglich hält.

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, a.a.O.).

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    (1) Hierbei hat die Strafkammer nicht verkannt, dass es sich bei der Merkmalswahrscheinlichkeit oder Identitätswahrscheinlichkeit lediglich um einen statistischen Wert handelt, der selbst keine empirische Auskunft darüber gibt, wie viele Menschen tatsächlich eine identische Merkmalskombination aufweisen; vielmehr sagt er nur dazu etwas aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund statistischer, von einer beschränkten Datenbasis ausgehender Berechnungen zu erwarten ist, dass eine andere Person dieselbe Merkmalskombination aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 Tz. 4).

    Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann der Beweiswert einer Übereinstimmung eingeordnet und - gegebenenfalls sogar allein aufgrund der Merkmalsüberstimmung - die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten hierauf gestützt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 9; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08).

  • BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen (Verurteilung allein

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    (1) Hierbei hat die Strafkammer nicht verkannt, dass es sich bei der Merkmalswahrscheinlichkeit oder Identitätswahrscheinlichkeit lediglich um einen statistischen Wert handelt, der selbst keine empirische Auskunft darüber gibt, wie viele Menschen tatsächlich eine identische Merkmalskombination aufweisen; vielmehr sagt er nur dazu etwas aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund statistischer, von einer beschränkten Datenbasis ausgehender Berechnungen zu erwarten ist, dass eine andere Person dieselbe Merkmalskombination aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13 Tz. 4).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Sodann erfolgte die Merkmalsbestimmung unter Anwendung der PCR-Technik unter Einsatz eines DNA-Sequenzers (hierzu BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12) in sechzehn DNA- Merkmalssystemen sowie einer Geschlechterunterscheidung.
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Fehlgeschlagen ist der Versuch hingegen erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, StV 2013, 435, 436).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann der Beweiswert einer Übereinstimmung eingeordnet und - gegebenenfalls sogar allein aufgrund der Merkmalsüberstimmung - die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten hierauf gestützt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 9; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08).
  • BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13

    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Die Strafkammer stützt ihre Überzeugung hinsichtlich der hierzu - gleichwohl (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13) - zwingend zu treffenden Feststellungen zunächst auf die eingeführten rechtskräftigen früheren Strafurteile und einen Bericht der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand (4004 Js 1007/11).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung allenfalls Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393), sondern dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, a.a.O.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Fehlgeschlagen ist der Versuch hingegen erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, StV 2013, 435, 436).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann der Beweiswert einer Übereinstimmung eingeordnet und - gegebenenfalls sogar allein aufgrund der Merkmalsüberstimmung - die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten hierauf gestützt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 Tz. 9; vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

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