Rechtsprechung
LG Hamburg, 17.09.2009 - 313 O 460/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,49966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.09.2009 - 313 O 460/08
- OLG Hamburg, 26.11.2010 - 1 U 163/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 26.11.2010 - 1 U 163/09
Bauvertrag: Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer der Arglist …
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 13, vom 17. September 2009 (Geschäfts-Nr. 313 O 460/08) werden zurückgewiesen.soweit das Landgericht durch Urteil vom 17. September 2009 zum Aktenzeichen 313 O 460/08 die Klage abgewiesen hat, das Urteil aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner dazu zu verurteilen, an sie, die Klägerin, EUR 1.056.900,00 zzgl.
hilfsweise soweit das Landgericht durch Urteil vom 17. September 2009 zum Aktenzeichen 313 O 460/08 die Klage abgewiesen hat, das Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurückzuverweisen sowie.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. September 2009 - 313 O 460/08 - abzuändern und.