Rechtsprechung
LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Telemedicus
Keine Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen
- Telemedicus
Keine Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen
- webshoprecht.de
Zulässigkeit der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Urteils als Teil einer sachlichen Auseinandersetzung
- buskeismus.de
Verfahrensgang
- AG Kassel, 04.09.2008 - 413 C 2962/08
- LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08
- OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Kassel, 04.09.2008 - 413 C 2962/08
Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08
Auf derselben Seite verbreite Herr R. Grafikdateien, die ein Faksimile einer Urteilsabschrift zu diesem Verfahren (AG Kassel, Urteil vom 4. September 2008, 413 C 2962/08) wiedergeben würden.der Antragsgegnerin zu untersagen daran mitzuwirken, dass über die Domain .org unter der URL http:// .org/nachricht,100182, G.+ F.+ G.+ verlor +und+ muss+ mal+ wieder+ zahlen das ungeschwärzte Urteil des AG Kassel vom 4. September 2008, Az.: 413 C 2962/08 im Internet veröffentlicht wird, wie in Anlage A 2 dargestellt.
- OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers
Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08
Erst wenn die Prüfung einen offensichtlichen Rechtsverstoß ergibt, muss der Hostprovider die weitere von seinem Internet-Server ausgehende Verbreitung unterbinden (…a. a. O., vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2006, 15 U 21/06 (juris) = CR 2006, 682 ff.). - LG Karlsruhe, 10.12.2007 - 9 S 564/06
Störerhaftung des Webhosting-Providers - Eine Pflicht des Webhosting-Providers …
Auszug aus LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08
Störer ist ein Hostprovider dann, wenn er seine Prüfungspflicht verletzt hat (vgl. mit weiteren Nachweisen LG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2007, 9 S 564/06, CR 2008, 251, 252).
- LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09
Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsverletzungen
Daraufhin mahnte der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 29. September 2008 (Anl. K 3 = Anl. A 3 in 325 O 242/08) ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf.Daraufhin beantragte der Kläger mit Schriftsatz vom 02. Oktober 2008 bei dem erkennenden Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung (AZ: 325 O 242/08).
festzustellen, dass durch die Providerwechsel des Zeugen Jörg R der Streitgegenstand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg, AZ: 325 O 242/08 , seine Erledigung gefunden hat;.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Parteien zur Akte gereichten Schriftsätze nebst Anlagen und ergänzend auf die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 325 O 242/08 = 7 W 144/08 Bezug genommen.
- AG Fürth/Odenwald, 26.02.1998 - C 51/97 Der Beklagte, der ... und Inhaber eines ... ist, schrieb in einem Internetforum Beiträge, unter anderem über den Kläger." 325 O 242/08 -3-.
Aufgrund der Würdigung des Inhalts der streitgegenständlichen Veröffentlichung, nämlich des Urteilsinhalts, stellt sich des- 325 O 242/08 -4-.
- OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08
Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 25, vom 17.10.2008, Geschäftsnummer 325 O 242/08, abgeändert.