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   LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07   

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https://dejure.org/2008,27115
LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07 (https://dejure.org/2008,27115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 308 O 491/07 (https://dejure.org/2008,27115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 308 O 491/07 (https://dejure.org/2008,27115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Urhebeber- und Geschmacksmusterrecht: Anforderungen an die Muster- und Urheberrechtsschutzfähigkeit von Holz-Gartenmöbeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    aa) Ein Geschmacksmuster ist neu im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG aF, wenn sich das Muster in den Gestaltungselementen, die zur Begründung der Eigentümlichkeit geeignet sind, bei einem Einzelmustervergleich (BGH GRUR 1960, 256, 257 - Cherie) so erheblich von der Entgegenhaltung abhebt, dass der ästhetische Gesamteindruck neu ist (vgl. BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).

    aa) Ein Geschmacksmuster ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG aF, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgeblichen Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 - Kettenkerze), wobei zunächst auf den ästhetischen Gesamteindruck des Musters abzustellen und die Elemente, welche diesen Gesamteindruck bestimmen, dann auf den vorbekannten Formenschatz und schließlich auf das Durchschnittskönnen des Mustergestalters (vgl. Eichmann in Eichmann/v. Falckenberg, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage 1997, § 1 Rn 35).

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    aa) Ein Geschmacksmuster ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG aF, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgeblichen Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube; GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 - Kettenkerze), wobei zunächst auf den ästhetischen Gesamteindruck des Musters abzustellen und die Elemente, welche diesen Gesamteindruck bestimmen, dann auf den vorbekannten Formenschatz und schließlich auf das Durchschnittskönnen des Mustergestalters (vgl. Eichmann in Eichmann/v. Falckenberg, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage 1997, § 1 Rn 35).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    Soweit der Unterlassungsanspruch weiter eine Wiederholungsgefahr voraussetzt, wird diese durch die erfolgte rechtswidrige Nutzung begründet (BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    aa) Ein Geschmacksmuster ist neu im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG aF, wenn sich das Muster in den Gestaltungselementen, die zur Begründung der Eigentümlichkeit geeignet sind, bei einem Einzelmustervergleich (BGH GRUR 1960, 256, 257 - Cherie) so erheblich von der Entgegenhaltung abhebt, dass der ästhetische Gesamteindruck neu ist (vgl. BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    Maßgebend ist allein, ob der ästhetische Gehalt als solcher ausreicht, nicht nur von einer geschmacklichen, sondern einer künstlerischen Leistung zu sprechen (BGH GRUR 1957, 291, 292 f. - Europapost m.w.N. zur älteren Rechtsprechung; bestätigend z.B. BGH GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel).
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07
    Maßgebend ist allein, ob der ästhetische Gehalt als solcher ausreicht, nicht nur von einer geschmacklichen, sondern einer künstlerischen Leistung zu sprechen (BGH GRUR 1957, 291, 292 f. - Europapost m.w.N. zur älteren Rechtsprechung; bestätigend z.B. BGH GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 U 52/09

    Zur Schutzfähigkeit einer Weinkaraffe als Geschmacksmuster

    Maßgebend ist allein, ob der ästhetische Gehalt als solcher ausreicht, nicht nur von einer geschmacklichen, sondern einer künstlerischen Leistung zu sprechen (BGH GRUR 1995, 581 - Silberdistel; LG Hamburg, GRUR-RR 2009, 123 - Gartenstühle).

    Zwar wird diese Frage im Schrifttum zunehmend vertreten (vgl. nur Löwenheim a.a.O. § 2 Rdnr. 158 und die dortigen zahlreichen Nachweise; offen gelassen bei LG Hamburg, GRUR-RR 2009, 123 - Gartenstühle).

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