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   LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17   

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LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17 (https://dejure.org/2017,71575)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2017 - 312 O 39/17 (https://dejure.org/2017,71575)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 312 O 39/17 (https://dejure.org/2017,71575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Potentielles Wettbewerbsverhältnis bei bevorstehendem Markteintritt; irrführende Werbung für einen Impfstoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen als Anbietern ist jedenfalls dann gegeben, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren innerhalb desselben Endabnehmerkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2007, 978 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann darüber hinaus auch ein Unternehmen sein, das sich erst anschickt, auf einem bestimmten Markt tätig zu werden, und somit nur potentieller Mitbewerber ist (BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein m.w.N.; BGH GRUR 1984, 823-Charterfluggesellschaften; OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, der die erkennende Kammer folgt, sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2013, 772 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Hamburg PharmR 2007, 204 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen steht der vorgenannten Auslegung auch nicht das Urteil des BGH vom 10.03.2016 (GRUR 2016, 1187 - Stirnlampen) entgegen.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Grundsätzlich sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2010 - 2 U 225/09

    Zum Wettbewerbsverhältnis zwischen Händlern verschiedenartiger Textilprodukte

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Dazu ist es erforderlich, dass zumindest konkrete Vorbereitungshandlungen getroffen wurden (OLG Braunschweig MMR 2010, 252).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann darüber hinaus auch ein Unternehmen sein, das sich erst anschickt, auf einem bestimmten Markt tätig zu werden, und somit nur potentieller Mitbewerber ist (BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein m.w.N.; BGH GRUR 1984, 823-Charterfluggesellschaften; OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 222/81

    Wettbewerbswidrigkeit einer Äußerung über einen Mitbewerber - Untersagung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 18.07.2017 - 312 O 39/17
    Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann darüber hinaus auch ein Unternehmen sein, das sich erst anschickt, auf einem bestimmten Markt tätig zu werden, und somit nur potentieller Mitbewerber ist (BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein m.w.N.; BGH GRUR 1984, 823-Charterfluggesellschaften; OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21).
  • OLG Hamburg, 06.09.2018 - 3 U 219/17

    Mitbewerberschaft bei bevorstehendem Markteintritt und Informationen über

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 18. Juli 2017, Geschäfts-Nr. 312 O 39/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017, Az. 312 O 39/17, teilweise abzuändern und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 9. Februar 2017, Az. 312 O 39/19, hinsichtlich des Verbots zu I. 3. aufzuheben sowie den auf dessen Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

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