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LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 7 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 16 UrhG, § 45 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen Vervielfältigung und Weitergabe einer Verfahrensbeschreibung an Dritte - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00
Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler
Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
In jedem Fall sind die durch die Schranken jeweils beachteten Interessen ihrem Gewicht nach entsprechend heranzuziehen und mit den Interessen des Urhebers in Ausgleich zu bringen (BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00 - Gies Adler; BGH, GRUR 02, 963 - elektronischer Pressespiegel).Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine eng am Wortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, den schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit Rechnung tragenden Interpretation weichen muss (BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00 - Gies Adler, BGH GRUR 2002, 936 - elektronischer Pressespiegel).
- LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00
Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung; …
Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
Hierzu zählt auch, dass eine Partei Privatgutachten in Auftrag geben darf (so geschehen durch die Arbeitgeberseite in LAG Köln: Beschluss vom 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00). - BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00
Elektronischer Pressespiegel
Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
In jedem Fall sind die durch die Schranken jeweils beachteten Interessen ihrem Gewicht nach entsprechend heranzuziehen und mit den Interessen des Urhebers in Ausgleich zu bringen (BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00 - Gies Adler; BGH, GRUR 02, 963 - elektronischer Pressespiegel). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
Restwertbörse
Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
Die Verfahrensbeschreibung wurde gerade nicht außerhalb des Verfahrens genutzt (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 623 - Restwertbörse: Einstellen von Fotos aus Sachverständigengutachten in eine Restwertbörse im Internet ist eine externe Nutzung). - OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
Keine Urheberrechtsverletzungen durch Vorlage von unveröffentlichter …
Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14
Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ist diesbezüglich zu berücksichtigen, ob es durch die Vervielfältigung der Verfahrensbeschreibung und ihre Weiterleitung an den Sachverständigen zu keiner weitläufigen Verbreitung gekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. April 1999 - 11 U 38/98 - juris Absatz Nr. 34).