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   LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08   

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LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08 (https://dejure.org/2008,32382)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 324 O 647/08 (https://dejure.org/2008,32382)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 324 O 647/08 (https://dejure.org/2008,32382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Ehepaar Kahn - Zulässigkeit der Berichterstattung aufgrund vorangegangenen Verhaltens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    Um einen Eingriff in die als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ebenfalls mit verfassungsrechtlichem Schutz ausgestattete Privatsphäre zu rechtfertigen, bedarf es allerdings gewichtiger und berechtigter (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.12.1995, NJW 1996, 985, 986 zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) öffentlicher Interessen an der verbreiteten Information (BGH, Urteil vom 05.05.1964, NJW 1964, 1471, 1472).

    Denn als zeitgeschichtliches Ereignis kommen nur solche Vorkommnisse in Betracht, an deren Kenntnis ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit besteht (BGH, Urteil vom 12.12.1995, NJW 1996, 985, 986).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    Dort vertritt die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008 (1 BvR 1602/07; 1606/07; 1626/07) die Ansicht, dass die öffentlich gelebte "Wiedervereinigung" der Antragstellerin mit dem wohl prominentesten deutschen Sportler der öffentlichen Meinungsbildung diene.
  • LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08

    Sittenrichter - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    Weiter bezieht sich die Antragsgegnerin auf ihren Vortrag im Hauptsacheverfahren (Az. 324 O 756/08).
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    Um einen Eingriff in die als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ebenfalls mit verfassungsrechtlichem Schutz ausgestattete Privatsphäre zu rechtfertigen, bedarf es allerdings gewichtiger und berechtigter (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.12.1995, NJW 1996, 985, 986 zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) öffentlicher Interessen an der verbreiteten Information (BGH, Urteil vom 05.05.1964, NJW 1964, 1471, 1472).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    c) Die den Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auslösende Wiederholungsgefahr ist indiziert, da zu vermuten ist, dass ein einmal erfolgter rechtswidriger Eingriff wiederholt werden wird (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1994, NJW 1994, 1281, 1283).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
    Auszug aus LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
    Der Schutz der Privatsphäre umfasst insbesondere den räumlichen Bereich, in dem der Einzelne zu sich kommen und sich frei von öffentlicher Beobachtung entspannen kann, ein Bereich, der nicht an den eigenen Hausmauern oder Grundstücksgrenzen endet, sondern auch deutlich von der breiten Öffentlichkeit abgeschiedene Örtlichkeiten umfassen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1999, NJW 2000, 1021, 1022f.).
  • LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines

    Dem vorliegenden Hauptsacheverfahren ging ein einstweiliges Verfügungsverfahren (Az. 324 O 647/08) voraus.

    Mit einstweiliger Verfügung der Kammer vom 5. August 2008 (Az. 324 O 647/08) wurden der Beklagten die Wiederholung der streitgegenständlichen Äußerungen und die erneute Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotografien in diesem Zusammenhang untersagt (Anlage K 3).

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