Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 300/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anspruch auf Widerruf von Tatsachenbehauptungen hinsichtlich der Betätigung einer Stiftung
- Justiz Hamburg
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 186 StGB
Anspruch auf Widerruf von Tatsachenbehauptungen hinsichtlich der Betätigung einer Stiftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Widerruf von Tatsachenbehauptungen; Rechtfertigung von Tatsachenbehauptungen aufgrund detaillierter und gewissenhafter Recherche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen begründet Widerrufsanspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 300/08
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solcher Anspruch nur im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH NJW 1995, 861; 2000, 2195; 2005, 215). - BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 300/08
Befindet sich der anspruchsbegründende Sachverhalt (Schaden) zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage jedoch insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (vgl. BGH NJW 1984, 1552 (1554)). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 300/08
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solcher Anspruch nur im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH NJW 1995, 861; 2000, 2195; 2005, 215). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 325 O 300/08
Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solcher Anspruch nur im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH NJW 1995, 861; 2000, 2195; 2005, 215).