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   LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17   

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https://dejure.org/2017,43517
LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17 (https://dejure.org/2017,43517)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2017 - 321 T 1/17 (https://dejure.org/2017,43517)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2017 - 321 T 1/17 (https://dejure.org/2017,43517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 S 1 BNotO, § 53 BeurkG
    Einstweilige Verfügung: Notarielle Pflicht zur Vollziehung der Auflassung; Amtsverweigerung des Notars bei behauptetem Rücktritt vom Vertrag und Zweifeln an der Wirksamkeit des Vertrags

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Notarielle Pflicht zur Vollziehung einer Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 171/14

    Notarbeschwerdeverfahren: Berechtigte Amtsverweigerung des Notars hinsichtlich

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17
    Die einfache Behauptung eines Rücktritts gilt nicht als Bestreiten der Wirksamkeit des Vertrages mit beachtlichen Argumenten im Sinne der Entscheidung des BGH im Beschluss vom 01.10.2015 zum Az. V ZB 171/14 (DNotZ 2016, 151) und verpflichtet den Notar nicht zum Innehalten.

    Die vorliegende Konstellation ist nicht vergleichbar mit der Entscheidung des BGH im Beschluss vom 01.10.2015 zum Az. V ZB 171/14 (DNotZ 2016, 151) oder der Entscheidung des OLG Frankfurt im Beschluss vom 26.06.1991 zum Az. 20 W 146/91 (DNotZ 1992, 389).

    Nur wenn dies der Fall wäre, dürfte der Notar seine Tätigkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO verweigern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.10.2015, Az. V ZB 171/14, DNotZ 2016, 151, Rn. 21 nach Juris).

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01

    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17
    Bloße Zweifel an der Wirksamkeit eines Vertrages sind kein ausreichender Grund, von der Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt abzusehen (Anschluss an OLG Zweibrücken, NotBZ 2002, 111 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.1991 - 20 W 146/91
    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17
    Die vorliegende Konstellation ist nicht vergleichbar mit der Entscheidung des BGH im Beschluss vom 01.10.2015 zum Az. V ZB 171/14 (DNotZ 2016, 151) oder der Entscheidung des OLG Frankfurt im Beschluss vom 26.06.1991 zum Az. 20 W 146/91 (DNotZ 1992, 389).
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