Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 10 WoEigG, § 16 WoEigG, § 21 Abs 7 WoEigG
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und Kostentragungspflicht für die Instandsetzung des Dachgeschosses im Bereich des Sondereigentums - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei unklarer Kostenverteilung in der Teilungserklärung verbleibt es beim gesetzlichen Verteilerschlüssel; § 16 Abs. 2 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung der Teilungserklärung bei Instandsetzungen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausbauerlaubnis: Wer muss die Arbeiten beauftragen? (IMR 2014, 1059)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Dachgeschossausbau: Welche Kosten hat der Eigentümer zu tragen? (IMR 2014, 117)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 03.08.2012 - 102c C 45/12
- LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung …
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832;… BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252).Bei der Auslegung der Teilungserklärung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ersichtlich sind (BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; BGHZ 121, 236, 239 = NJW 1993, 1329; BGHZ 160, 354 = NJW 2004, 3413;… Bärmann/Klein, WEG, 11. Auflage, § 10 Rdnr. 130).
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Bei der Auslegung der Teilungserklärung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ersichtlich sind (…BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; BGHZ 121, 236, 239 = NJW 1993, 1329; BGHZ 160, 354 = NJW 2004, 3413;… Bärmann/Klein, WEG, 11. Auflage, § 10 Rdnr. 130). - BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Bei der Auslegung der Teilungserklärung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ersichtlich sind (…BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; BGHZ 121, 236, 239 = NJW 1993, 1329; BGHZ 160, 354 = NJW 2004, 3413;… Bärmann/Klein, WEG, 11. Auflage, § 10 Rdnr. 130).
- KG, 22.09.2008 - 24 W 83/07
Mögliche Verpflichtung von Wohnungseigentümern zur anteiligen Tragung von Kosten …
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Vielmehr sind derartige Klauseln grundsätzlich wirksam (vgl. beispielsweise KG, ZMR 2009, 135, Rn. 10, zitiert nach juris). - BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Der Gemeinschaft fehlt für die Begründung von im Gesetz nicht vorgesehenen Leistungspflichten einzelner Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss die Beschlusskompetenz, so dass der Beschluss nichtig ist (BGH NZM 2010, 625, Rn. 10, zitiert nach juris). - BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00
Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (…BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832;… BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252). - OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung
Auszug aus LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (…BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832;… BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252).
- LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte …
Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (Kammer, Urteil vom 19.06.2013 - 318 S 101/12, ZMR 2013, 829, Rn. 16, zitiert nach juris). - LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion; …
Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und/oder die Kostentragungspflicht dafür kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH…, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 19.12.2013 - 318 S 101/12, ZMR 2013, 829;… BeckOK WEG/Bartholome, Stand: 01.03.2017, 30. Edition, § 16 Rdnr. 61). - LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
Es findet sich auch im übrigen weder eine ausdrückliche Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsverantwortlichkeit - wobei zwischen Verwaltungsbefugnis und Kostenlast zwingend zu unterscheiden ist (LG Berlin, ZMR 2019, 536, 537) und auch eine isolierte Überbürdung der Kostenlast grundsätzlich zulässig ist (LG Hamburg, ZWE 2014, 29 ff.) - noch eine Befugnis zur Gestattung der Vornahme von bestimmten Maßnahmen.