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   LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10   

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LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10 (https://dejure.org/2012,31438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2012 - 603 KLs 17/10 (https://dejure.org/2012,31438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 603 KLs 17/10 (https://dejure.org/2012,31438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 51 Abs. 4 Satz 2, 52, 25 Abs. 2, 6 Nr. 3, 7 Abs. 1, 239a Abs. 1, 316c Abs. 1, 4, 74 Abs. 1, 74 Abs. 2 StGB; §§ 1, 105, 3 JGG
    Zur Strafbarkeit somalischer Piraten

  • Justiz Hamburg

    Art 5 Abs 1 S 2 Buchst c MRK, Art 5 Abs 3 S 1 MRK, Art 101 SeeRÜbk, Art 105 SeeRÜbk, § 4 StGB
    Angriff auf den Seeverkehr: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Taten auf Hoher See; Unverzüglichkeit der Vorführung vor einen gesetzlichen Richter bei Festnahme auf Hoher See; entschuldigender Notstand auf Grund der verheerenden Lebensumstände in Somalia; ...

  • asser.nl PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Sog. Piratenprozess - Angeklagte zu mehrjährigen Freiheits- und Jugendstrafen verurteilt

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Urteil im sog. Piratenprozess vor dem Landgericht Hamburg - Angeklagte zu mehrjährigen Freiheits- und Jugendstrafen verurteilt

  • faz.net (Pressemeldung, 19.10.2012)

    Somalische Piraten zu Haftstrafen verurteilt

  • lto.de (Pressebericht, 19.10.2012)

    Haftstrafen für alle Piraten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.05.2012)

    Überfall in Flipflops

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.08.2012)

    Piratenprozess: Ein Ausnahmeverfahren findet kein Ende

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.09.2012)

    Hamburger Piratenprozess: Staatsanwaltschaft fordert bis zu zwölf Jahre Haft

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.04.2011)

    Ich wollte nur überleben

Besprechungen u.ä. (3)

  • taz.de (Pressekommentar, 19.10.2012)

    Harte Strafen, geringe Wirkung

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Piratenanwalt: "Nach zwei Jahren Prozess bin ich absolut ernüchtert"

  • strafverteidigervereinigungen.org (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Piraten-Recht? (RA'in Gabriele Heinecke; Strafverteidigertag 2012)

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.03.2015)

    Verurteilt als Pirat, geduldet als Flüchtling

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 10.07.2008 - 3394/03

    Medvedyev u. a. ./. Frankreich

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Angeklagten von Angehörigen der niederländischen Marine an Bord der MV T. festgenommen wurden und diese Festnahme mit der Verbringung auf die Fregatte T. andauerte, indem die Fortbewegungsfreiheit der Angeklagten ab diesem Zeitpunkt nicht allein durch die natürlichen Grenzen eines Schiffes auf Hoher See begrenzt, sondern - schon aufgrund der Fesselung - zusätzlich unter effektive Kontrolle der niederländischen Marine gestellt war (zum Kriterium siehe EGMR, Medvedyev v. Frankreich, Urteil der Großen Kammer vom 29. März 2010, 3394/03, Nrn. 68 ff).

    In der Rechtsprechung des EGMR wird eine strenge Auslegung angemahnt, nach der grundsätzlich die Höchstfrist zwischen Festnahme und Vorführung vier Tage beträgt, in jedem Fall aber eine möglichst kurze Frist einzuhalten ist (Nachw. in EGMR, Medvedyev u.a. v. Frankreich, Urteil vom 29. März 2010, 3394/03; Esser/Fischer, a.a.O.).

    Bei Festnahmen auf Hoher See hat der Gerichtshof Vorführungen erst nach 16 Tagen (Rigopoulos v. Spanien, Beschluss vom 12. Februar 1999, 37388/97) oder dreizehn Tagen (Medvedyev u.a. v. Frankreich, Urteil vom 29. März 2010, 3394/03) ausnahmsweise noch als konventionskonform angesehen.

    Im Fall Rigopoulos v. Spanien (dargestellt im Urteil in der Sache Medvedyev u.a. v. Frankreich, Urteil vom 29. März 2010, 3394/03, dort auch das zweite Minderheitenvotum) erfolgte die Festnahme auf Hoher See, um die dort betroffenen Personen über eine Entfernung von 5.500 Kilometern nach Spanien zu verbringen, wobei eine Verzögerung von 43 Stunden dem Widerstand der Betroffenen zugerechnet wurde.

  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 313/72

    Verurteilung der Verabredung einer erpresserischen Kindesentführung - Unzulässige

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Regelmäßig wird der Täter auch beim Unterlassen einer solchen Drohung davon ausgehen, dass Dritte schon aus der Bemächtigung als solcher auf eine Gefahr schließen werden (vgl. BGHSt 25, 35).

    Es dürfte im Übrigen auch schon (insoweit entgegen BGHSt 25, 35) die geplante Drohung allein mit dem Aufrechterhalten der Bemächtigungslage, zumal unter den Bedingungen, denen Geiseln in Somalia ausgesetzt sind, ausreichen.

  • BGH, 04.12.1985 - VIII ZR 17/85

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat dahinstehen lassen, "ob die Umstände der Ergreifung eines mutmaßlichen Straftäters für sich genommen die Durchsetzung eines möglichen staatlichen Strafanspruchs gegen den Betroffenen überhaupt jemals zu hindern vermögen" (NJW 1986, 1429; NJW 1986, 3022).

    Ein Verfahrenshindernis sei aber ohnehin nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen anzunehmen, nicht ohne weiteres schon aus dem Umstand einer gemäß § 239 StGB strafbaren Verbringung (NJW 1986, 1429).

  • BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Das Bemächtigen setzt allerdings keine so umfassende Sicherung voraus, dass jedwede Schutz- und Fluchtmöglichkeit ausgeschlossen ist (BGH NStZ-RR 07, 77).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Eine solche begründet nach der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (BGH NStZ 1984, 563; NStZ 1985, 464; LG Koblenz, Justizblatt Rheinland-Pfalz 2005, 53) grundsätzlich kein Verfahrenshindernis.
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt (BVerfG NJW 1986, 1427; NJW 1986, 3021).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt (BVerfG NJW 1986, 1427; NJW 1986, 3021).
  • BGH, 17.05.1991 - 2 StR 183/90

    Mohammed Ali Hamadi

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Das tateinheitliche Zusammentreffen von Delikten mit einem Angriff auf den Seeverkehr begründet für diese nicht die Geltung des deutschen Strafrechts (vgl. BGH NJW 1991, 3104).
  • EGMR, 12.01.1999 - 37388/97

    RIGOPOULOS v. SPAIN

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Bei Festnahmen auf Hoher See hat der Gerichtshof Vorführungen erst nach 16 Tagen (Rigopoulos v. Spanien, Beschluss vom 12. Februar 1999, 37388/97) oder dreizehn Tagen (Medvedyev u.a. v. Frankreich, Urteil vom 29. März 2010, 3394/03) ausnahmsweise noch als konventionskonform angesehen.
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10
    Eine solche begründet nach der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (BGH NStZ 1984, 563; NStZ 1985, 464; LG Koblenz, Justizblatt Rheinland-Pfalz 2005, 53) grundsätzlich kein Verfahrenshindernis.
  • BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 1479/85

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Versagung der

  • VG Hamburg, 28.02.2014 - 4 K 3056/13

    Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der wegen eines

    Das Landgericht Hamburg verurteilte den Kläger mit Urteil vom 19. Oktober 2012 - 603 KLs 17/10 - wegen des Angriffs auf den Seeverkehr in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

    Diese Voraussetzungen liegen vor, da der Kläger durch Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Oktober 2012 - 603 KLs 17/10 - zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde.

    Wie sich aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Oktober 2012 (Az.: 603 KLs 17/10) ergibt, handelt es sich bei der Tat um ein Kapitalverbrechen.

    Denn in dieser Tat und deren Bewertung durch das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Oktober 2012 (Az.: 603 KLs 17/10) und seinem Vorbringen im vorliegenden Verfahren wird deutlich, dass der Kläger zur Verbesserung seiner nach seiner Auffassung unerträglichen Lebensumstände derartige Taten zu begehen für gerechtfertigt.

    Das Landgericht Hamburg führt in seinem Urteil vom 19. Oktober 2012 (Az.: 603 KLs 17/10) im Übrigen weiter aus:.

  • LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10

    Absichtliche Herbeiführung von Verkehrsunfällen zum Zwecke der

    Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg am 26.07.2010 hat die Kammer das Verfahren wegen der Bearbeitung vorrangiger Haftsachen (insbesondere zwei Jahre andauerndes Großverfahren 603 KLs 17/10, sogenanntes "Piratenverfahren") zeitweilig nicht fördern können.

    Der anschließende Zeitraum von über drei Jahren zwischen Eingang der Anklageschrift beim Landgericht am 04.08.2010 und Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 16.09.2013 bzw. Beginn der Hauptverhandlung am 04.11.2013 ist hingegen allein auf ein Verschulden der Justizorgane zurückzuführen: Das Verfahren konnte von der Kammer aufgrund mehrerer vorrangiger Haftsachen und insbesondere einem umfangreichen Verfahren gegen zehn somalische Staatsangehörige, denen u. a. ein Angriff auf den Seeverkehr vorgeworfen wurde (über 100 Hauptverhandlungstage in einem Zeitraum von zwei Jahren; Az. 603 KLs 17/10) nicht ausreichend gefördert werden.

  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Die hierfür erforderliche völkerrechtliche Verfolgungspflicht lässt sich weder dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) noch dem Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt vom 10. März 1988 (BGBl. 1990 II S. 496) entnehmen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 603 KLs 17/10, juris Rn. 817; LK-StGB/Werle/Jeßberger, 12. Aufl., Vor §§ 3 ff. Rn. 96; KNP-StGB/Böse, 5. Aufl., § 6 Rn. 18; Kolb/Neumann/Salomon, ZaöRV 2011, 191, 221; Salomon, DRiZ 2012, 307, 310).
  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

    Diese Empfehlungen sind in der Rechtsprechung allgemein als aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis anerkannt (vgl. statt vieler LG Hamburg, Urteil v. 19.10.2012, Az.: 603 KLs 17/10, zitiert nach juris; ausführlich OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Hamburg, 21.05.2015 - 4 A 1361/15
    Es handelt sich bei dem Kläger um einen somalischen "Piraten", mit Urteil des Landge­ richts Hamburg vom19. Oktober 2012 (Az: 603 KLS 17/10) rechtskräftig nach §§ 239 a, 316 c StGB verurteilt wurde.
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