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   LG Hamburg, 20.02.2007 - 324 O 3/07   

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https://dejure.org/2007,69714
LG Hamburg, 20.02.2007 - 324 O 3/07 (https://dejure.org/2007,69714)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 324 O 3/07 (https://dejure.org/2007,69714)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 324 O 3/07 (https://dejure.org/2007,69714)
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  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2007 - 324 O 3/07
    Dieses mag zwar keinen Schutz vor der Verbreitung solcher Tatsachenbehauptungen bieten, die zwar unwahr sind, deren Verbreitung aber keinerlei persönlichkeitsrechtliche Relevanz entfalten mag (BGH, Urt.v. 15.11.2005, NJW 2006, S. 609 f. [BGH 15.11.2005 - VI ZR 274/04] ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2007 - 324 O 3/07
    Damit handelt es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine solche, die - aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums - mehrdeutig ist, so dass insoweit die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze über die Rechtmäßigkeit der Verbreitung mehrdeutiger Äußerungen (BVerfG, Beschl.v. 25.10.2005, NJW 2006, S. 207 ff., 208 f. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] ) zur Anwendung kommen müssen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 20.02.2007 - 324 O 3/07
    Auf die von der Antragsgegnerin problematisierte Frage, ob und in welchem Umfang der Antragsteller seine Privat- oder seine Intimsphäre gegenüber Einblicken der Öffentlichkeit geöffnet haben mag, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an; denn dieses Kriterium erlangt nur Bedeutung, wenn der Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung wahrer Tatsachenbehauptungen über seine Privatsphäre oder Intimsphäre geltend macht (BVerfG, Urt.v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1023 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] zu § 23 Abs. 2 KUG ), während der Antragsteller hier seinen Anspruch darauf stützen kann, dass die angegriffene Äußerung falsch ist.
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