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   LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12   

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https://dejure.org/2014,41173
LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12 (https://dejure.org/2014,41173)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 317 O 316/12 (https://dejure.org/2014,41173)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 317 O 316/12 (https://dejure.org/2014,41173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Vergütung des Sachverständigen für die Anfertigung digitaler Fotos

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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  • FG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 2 S 592/10

    Bestimmung der Sachverständigenentschädigung für die im Rahmen der Erstellung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12
    Von einem Sachverständigen gefertigte Digitalfotos und deren Ausdrucke sind nur nach dieser Vorschrift zu ersetzen, denn sie enthält sowohl nach ihrem Wortlaut ("Es werden jedoch gesondert ersetzt...") als auch nach ihrer systematischen Stellung im 3. Abschnitt des JVEG, der Sondervorschriften für die Vergütung von Sachverständigen enthält, eine Spezialregelung für den im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotos entstandenen Aufwand, während § 7 Abs. 2 JVEG als bloße Auffangregelung nur sonstige Farbkopien bzw. -ausdrucke erfasst, die nicht im Zusammenhang mit der Fertigung von Fotos durch den Gutachter stehen (so auch: FG Sachsen-Anhalt Beschl v. 18.5.2010 2 S 592/10, BeckRS 2010, 26029542; Hans. OLG Beschl. v. 21.2.2007 8 W 21/07, BeckRS 2007, 18355; Binz /Dörndorfer, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar, 3. Aufl. (2014), § 7 JVEG, Rn. 7 (m.w.N.)).
  • OLG Hamburg, 21.02.2007 - 8 W 21/07

    Sachverständigenentschädigung: Erstattung der Kosten für Farbkopien von

    Auszug aus LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12
    Von einem Sachverständigen gefertigte Digitalfotos und deren Ausdrucke sind nur nach dieser Vorschrift zu ersetzen, denn sie enthält sowohl nach ihrem Wortlaut ("Es werden jedoch gesondert ersetzt...") als auch nach ihrer systematischen Stellung im 3. Abschnitt des JVEG, der Sondervorschriften für die Vergütung von Sachverständigen enthält, eine Spezialregelung für den im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotos entstandenen Aufwand, während § 7 Abs. 2 JVEG als bloße Auffangregelung nur sonstige Farbkopien bzw. -ausdrucke erfasst, die nicht im Zusammenhang mit der Fertigung von Fotos durch den Gutachter stehen (so auch: FG Sachsen-Anhalt Beschl v. 18.5.2010 2 S 592/10, BeckRS 2010, 26029542; Hans. OLG Beschl. v. 21.2.2007 8 W 21/07, BeckRS 2007, 18355; Binz /Dörndorfer, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar, 3. Aufl. (2014), § 7 JVEG, Rn. 7 (m.w.N.)).
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