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   LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15   

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https://dejure.org/2016,1073
LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15 (https://dejure.org/2016,1073)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2016 - 413 HKO 42/15 (https://dejure.org/2016,1073)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 413 HKO 42/15 (https://dejure.org/2016,1073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 86a Abs 1 HGB, § 89b Abs 4 HGB
    Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units sind dem Tankstellenbetreiber vom Mineralöllieferanten kostenlos zur Verfügung zu stellen - Wirksamkeit einer vertraglichen Einstandszahlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96

    Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung;

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen i.S. des § 86 a HGB kostenlos zu überlassen (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, NJW 2011, 2423 ff, Rn. 19; Emde, in: Großkomm. z. HGB, 5. Aufl., § 86 a Rdnr. 74; Küstner/Thume , Hdb. d. gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rdnr. 611; Thume , BB 1995, 1913 [1914 f.]; OLG Köln , r + s 2009, 87; OLG München , OLG-Report 2002, 82; OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5 [7]).

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen i.S. des § 86 a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5; OLG Hamm , NJW-RR 1990, 567 [569 f.]).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen i.S. des § 86 a HGB kostenlos zu überlassen (BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, NJW 2011, 2423 ff, Rn. 19; Emde, in: Großkomm. z. HGB, 5. Aufl., § 86 a Rdnr. 74; Küstner/Thume , Hdb. d. gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rdnr. 611; Thume , BB 1995, 1913 [1914 f.]; OLG Köln , r + s 2009, 87; OLG München , OLG-Report 2002, 82; OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5 [7]).

    Ohne die Unterlagen darf eine erfolgreiche Vermittlung schlechthin nicht möglich sein, wie dies bei Preislisten und Geschäftsbedingungen der Fall ist, ohne die der Handelsvertreter zur Einhaltung der vom Unternehmer vorgegebenen Konditionen nicht in der Lage ist (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10 - NJW 2011, 2423, 2425 f., Rn 23 f. m.N.).

  • LG Hamburg, 05.06.2015 - 418 HKO 152/14

    Rückzahlungsklage eines als Handelsvertreter agierenden Tankstellenpächters gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Soweit die Klägerin zur Begründung ihres Standpunktes zur - weitergehenden - Zinspflicht auf das Urteil des LG Hamburg vom 05.06.2015 (418 HKO 152/14) verweist, rechtfertigt dies schon deshalb keine andere Entscheidung, weil Ausführungen zur tenorierten Zinsforderung dort nicht enthalten sind.
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1983 - I ZR 14/81, NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München, Urteil vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96, NJW-RR 1997, 986 ff.).
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96

    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Leistung einer Einstandszahlung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1983 - I ZR 14/81, NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München, Urteil vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96, NJW-RR 1997, 986 ff.).
  • BGH, 10.12.1982 - V ZR 244/81

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunde -

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Auf §§ 352, 353 HGB kann die Klägerin die früher einsetzende Zinspflicht ebenfalls nicht gründen, weil diese nur für beiderseitige Handelsgeschäfte, nicht aber auf Bereicherungsansprüche zum Zuge kommt (BGH, NJW 1983, 1423; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 352 HGB Rn. 1).
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Es ist Sache der Klägerin, die Chancen und Risiken der Vereinbarung bei Vertragsschluss abzuwägen; § 138 BGB ist keine "Preisnorm" (BGH, Urteil vom 12.03.1981 - III ZR 92/79, NJW 1981, 1206).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Eine Überprüfung nach dem Maßstab des § 308 Nr. 7 BGB kommt nicht in Betracht, denn diese Regelung ist nicht einschlägig, wenn der Handelsvertreter durch die Einstandszahlung ein Entgelt dafür leistet, dass der Unternehmer als Leistungsempfänger zur Erreichung des gemeinsam verfolgten Vertragszwecks seine Geschäftsverbindungen zu Dritten zur Verfügung stellt; Prüfungsmaßstab bleibt vielmehr die Generalklausel des § 307 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 209/79, NJW 1982, 181).
  • LG Essen, 27.08.2015 - 43 O 30/15

    Rückzahlung von Mietzinsen für ein Stationscomputer-System für den Betrieb der

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Die Gesamtbetrachtung ergibt, dass es sich bei dem Stationscomputersystem - ergänzt für den Bargeldaustausch durch das iCash - um die zentrale Steuerungseinheit für die reibungslose Abwicklung des gesamten Kraftstoffgeschäftes der Beklagten von der Anlieferung bis zur Erlösabführung und Preiskontrolle handelt, der produktspezifische Zusammenhang demnach gegeben ist (vgl. LG Essen, Urteil vom 27.08.2015 - 43 O 30/15, BeckRS 2015, 20237).
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09

    Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
    Der Begriff der Unterlagen ist nach allgemeiner Auffassung weit zu verstehen, denn die im Gesetz vorgenommene Aufzählung von Mustern, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen ist nur beispielhaft und nicht abschließend (BGH, a.a.O., Rn 20; Thume , in: Röhricht/v. Westphalen , HGB, 3. Aufl., § 86 a Rdnr. 3; v. Hoyningen-Huene, in: MünchKomm-HGB, 2. Aufl., § 86 a Rdnr. 4; Emde , § 86 a Rdnr. 69; OLG Köln, Urt. v. 11.9. 2009 - 19 U 64/09, BeckRS 2009, 88067).
  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für

  • OLG München, 08.08.2001 - 7 U 5118/00

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters in der Textilbranche

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 15 U 11/14

    Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Entscheidung des

  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 12 U 165/15

    Begriff der Unterlagen i.S. von § 86a Abs. 1 HGB ; Anspruch eines

    Dem entspricht die von den Parteien zitierte Rechtsprechung, die einhellig in dem Computersystem zum Betrieb einer Tankstelle Unterlagen im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB sieht (OLG Schleswig, Beschluss vom 6.1.2014, 16 U 117/13; LG Berlin, Urteil vom 10.6.2013, 90 O 1/13; LG Hamburg, Urteil vom 3.4.2014, 413 HKO 41/13; LG Itzehoe, Urteil vom 24.2.2015, 5 O 46/14; LG Hamburg, Urteil vom 21.1.2016, 413 HKO 42/15).
  • LG Hamburg, 20.07.2017 - 413 HKO 14/17

    Handelsvertretervertrag des Tankstellenbetreibers mit der Mineralölgesellschaft:

    Es kommt hinzu, dass das besagte Urteil des OLG Hamm - wie die Kammer im Parallelverfahren 413 HKO 42/15 - den Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Bewertung des Systems in den Vordergrund gestellt hat, auf den es nach der jüngsten Rechtsprechung nicht mehr ankommen kann.
  • LG Hamburg, 05.09.2019 - 413 HKO 18/19

    Überlassung von erforderlichen Unterlagen an einen Handelsvertreter

    Es kommt hinzu, dass das besagte Urteil des OLG Hamm - wie die Kammer im Parallelverfahren 413 HKO 42/15 - den Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Bewertung des Systems in den Vordergrund gestellt hat, auf den es nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH nicht mehr ankommen kann.
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