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   LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17   

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LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17 (https://dejure.org/2019,58620)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2019 - 308 S 9/17 (https://dejure.org/2019,58620)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 308 S 9/17 (https://dejure.org/2019,58620)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.03.2011 - VI ZR 127/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Abmahnung des Presseverlages und des für die

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn den Schädigern eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorzuwerfen ist und demgemäß die erforderlichen Abmahnungen einen identischen oder zumindest weitgehend identischen Inhalt haben sollen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19).

    Sofern die Reaktionen der verschiedenen Schädiger auf die gleichgerichteten Abmahnungen nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH, Urteil vom 01. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 25).

    Zudem steht auch eine nachträgliche Erweiterung eines Auftrags der Annahme einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - IX ZR 219/13 -, juris-TZ. 19).

  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 22).

    Sofern die Reaktionen der verschiedenen Schädiger auf die gleichgerichteten Abmahnungen nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH, Urteil vom 01. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 25).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 22).

    Zudem steht auch eine nachträgliche Erweiterung eines Auftrags der Annahme einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - IX ZR 219/13 -, juris-TZ. 19).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Das ist etwa der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte des Kl. das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, allein um Gebühreneinnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu erzielen (BGH, GRUR 2019, 638, Rn. 21 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung; BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 21 - Abmahnaktion II).

    Jedenfalls solange gegen Hersteller bzw. Zwischenhändler kein Titel vorliegt, der sie auch zum Rückruf verpflichtet, ist es nicht missbräuchlich, gegen die gewerblichen Abnehmer vorzugehen, um Rechtsverletzungen zu unterbinden (vgl. BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 29 - Abmahnaktion II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2017, Az. I-15 U 34/16, BeckRS 2017, 149063, Rn. 38).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Diese Rechtsgrundsätze können deshalb für das Urheberrecht "fruchtbar gemacht werden" (BGH, GRUR 2013, 176, Rn. 15 - Ferienluxuswohnung, vgl. auch BGH, GRUR 2016, 191, Rn. 63 - Tauschbörse III).

    Es sind allerdings die zwischen beiden Rechtsgebieten, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, bestehenden Unterschiede zu beachten (BGH, GRUR 2013, 176, Rn. 15 - Ferienluxuswohnung).

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Auch die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger kann eine einzige Angelegenheit sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 18).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn den Schädigern eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorzuwerfen ist und demgemäß die erforderlichen Abmahnungen einen identischen oder zumindest weitgehend identischen Inhalt haben sollen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19).

  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Auch wenn die als Anlage B 3 vorgelegte E-Mail es nahelegt, dass die Abmahnung nicht allzu lange Zeit vor dieser E-Mail erfolgte, ergibt sich das Datum der Abmahnung der Firma S. nicht hinreichend aus dem Vortrag der Beklagten, um davon ausgehen zu können, dass keine zeitliche Zäsur (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2019, 425, Rn. 23) zu den Abmahnungen vom 22.02.2017 besteht.

    Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da sowohl die Frage, ob und wieweit aus dem Umstand, dass Urheberrechtsverletzungen nur in einem Land verfolgt werden, auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen zu schließen ist, als auch die Frage, ob im Urheberrecht bei der Abmahnung mehrerer, unternehmerisch eigenständiger Abnehmer, welche von demselben Zwischenhändler rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke bezogen haben, jede der Abmahnungen eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt oder ob alle Abmahnungen zu einer einzigen Angelegenheit zusammenzufassen sind, höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (vgl. auch 310 S 7/17, 310 S 2/18, 310 S 3/18, 308 S 5/17 und 308 S 6/17).

  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Die Beklagte hat im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 29.04.2019 u.a. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2019, Az. I ZR 6/17 hingewiesen.

    Das ist etwa der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte des Kl. das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, allein um Gebühreneinnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu erzielen (BGH, GRUR 2019, 638, Rn. 21 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung; BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 21 - Abmahnaktion II).

  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Darunter fallen auch urheberrechtliche Leistungsschutzrechte (vgl. auch EuGH, Urteil vom 24.01.1989, 341/87, NJW 1989, 1428, zu den früheren Regelungen in Art. 30 und 36 EWG-Vertrag).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, mwN).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

  • LG Hamburg, 08.11.2018 - 310 S 7/17

    Doppel-CD - Urheberrecht: Erstattung von Abmahnkosten bei einer

  • OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

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