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   LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12   

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LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12 (https://dejure.org/2013,65317)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2013 - 329 O 190/12 (https://dejure.org/2013,65317)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 329 O 190/12 (https://dejure.org/2013,65317)
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  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Ein möglicher Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte wäre im Jahre 1999 entstanden, da der durch die behauptete Beratungspflichtverletzung eingetretene Schaden schon in der Zeichnung der Beteiligungen liegen würde (vgl. BGH, NJW 2010, Seite 3292, 3294).

    Soweit der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 8. Juli 2010 (III ZR 249/09) und vom 22. Juli 2010 (III ZR 203/09), später auch vom 27.09.2011 (VI ZR 135/10) entschieden hat, dass sich eine grobfahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon daraus ergebe, dass es der Anleger unterlassen habe, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, steht dies der Annahme grober Fahrlässigkeit in dem vorliegend zu entscheidenden Fall nicht entgegen.

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 195/04

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft; Aufhebungspflichten einer

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung, dass Hinweise im Zeichnungsschein einer Kapitalanlage den Anlageberater nicht von der Verpflichtung entbinden, den Anleger ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufzuklären (BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 195/04).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 13/07
    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Wer sich trotz solcher nahe liegender, jedem anderen anstelle der Klägerin ins Auge fallender Umstände nicht Gewissheit über die Richtigkeit der Beratung verschafft, handelt grob fahrlässig (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. August 2008 - 15 U 13/07).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Soweit der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 8. Juli 2010 (III ZR 249/09) und vom 22. Juli 2010 (III ZR 203/09), später auch vom 27.09.2011 (VI ZR 135/10) entschieden hat, dass sich eine grobfahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon daraus ergebe, dass es der Anleger unterlassen habe, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, steht dies der Annahme grober Fahrlässigkeit in dem vorliegend zu entscheidenden Fall nicht entgegen.
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei mehreren abgrenzbaren Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen bezüglich jedes von ihnen gesondert über die Frage der Verjährung zu entscheiden ist und hierbei auch nicht großzügig von einer sachlichen Einheit ausgegangen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2011, 842 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Soweit der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 8. Juli 2010 (III ZR 249/09) und vom 22. Juli 2010 (III ZR 203/09), später auch vom 27.09.2011 (VI ZR 135/10) entschieden hat, dass sich eine grobfahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers nicht schon daraus ergebe, dass es der Anleger unterlassen habe, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, steht dies der Annahme grober Fahrlässigkeit in dem vorliegend zu entscheidenden Fall nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 12/07

    Stromeinspeisung: Vergütungsberechnung bei Stromerzeugung mittels

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Bei dieser Sachlage ist es grob fahrlässig, eine solche Beitrittserklärung quasi blanko zu unterzeichnen und sich auf die Angaben des Vermittlers zu verlassen (vgl. HansOLG, Beschluss vom 28.5.2010, 9 U 195/09; Beschluss vom 8.8.2008, 15 U 12/07; Hinweisverfügung vom 14.11.2012, 5 U 122/10; Hinweisbeschluss vom 17.09.2012, 5 U 128/10).
  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70

    Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Bei einer rein kapitalistisch organisierten Gesellschaftsbeteiligung scheidet eine Haftung der Gesellschaft und der übrigen Gesellschafter gemäß § 278 BGB aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden des Vermittlers aus und ist eine alleinige Haftung des Vermittlers anzunehmen (vgl. BGH, WM 2010, Seite 2304 ff.; vgl. auch BGH, WM 1973, Seite 863 ff.).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW 2011, 3573, 3574 mwN), wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH NJW 2001, Seite 1721).
  • OLG Köln, 17.05.2011 - 24 U 131/10

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über an ihn gezahlte Provisionen

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 329 O 190/12
    Etwaige Pflichtverletzungen aus einem Anlageberatungsvertrag wären der Beklagten mithin nicht zuzurechnen (so auch für den Vertrieb von stillen Gesellschaftsbeteiligungen, Beschluss vom 9. März 2011, Geschäftszeichen: 24 U 131/10).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08

    Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 11 U 198/10

    Land Nordrhein-Westfalen haftet für Hochwasserschaden

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