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LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 233/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de
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- BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82
Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 233/10
Nach diesen Vorschriften kann der von einer unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene eine Berichtigung durch den Äußernden nur dann verlangen, wenn er durch die angegriffene Äußerung einer fortbestehenden Persönlichkeitsbeeinträchtigung ausgesetzt ist, die so gewichtig ist, dass sie die in der Verurteilung zur Berichtigung liegende Belastung als angemessen erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW 1984, 1104 f.). - BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 233/10
Denn selbst bei Zugrundelegung des klägerischen Vortrags, wonach die fragliche Abbildung tatsächlich nicht sein eigenes Schlafzimmer zeige, wäre der Kläger allenfalls in seinem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Interesse betroffen, von einer verfälschenden öffentlichen Darstellung der eigenen Person verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1998, 1381, 1384), nicht aber weitergehend in seiner Ehre oder seinem guten Ruf.