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   LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17   

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LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17 (https://dejure.org/2017,61409)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - 318 S 19/17 (https://dejure.org/2017,61409)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - 318 S 19/17 (https://dejure.org/2017,61409)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 23.01.2015 - C-225/14

    Facet

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Der Beschluss sei bestandskräftig geworden, da die Anfechtungsklage des Beklagten im Verfahren 22a C 225/14 abgewiesen worden sei und die vom Beklagten eingelegte Berufung erfolglos geblieben sei (318 S 14/16).

    Insoweit werde auf die rechtskräftig gewordenen Feststellungen im Verfahren 22a C 225/14 Bezug genommen.

    Der Beklagte trägt vor, dass der Verweis des Amtsgerichts auf die rechtskräftig gewordene Entscheidung im Verfahren 22a C 225/14 unzulässig sei.

    Die Klägerin trägt vor, dass mit Rechtskraft des Vorprozesses zum Aktenzeichen 22a C 225/14 die Interventionswirkung in Form der Bindung an die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen, soweit es hierauf im nachfolgenden Prozess ankomme, gegeben sei.

    Das Amtsgericht habe im Tatbestand des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass das Gericht im Vorverfahren 22a C 225/14 eine Störung durch den Schornstein im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG nach Durchführung eines Ortstermins bejaht und infolgedessen auch einen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen habe.

    Die Kammer hat die Akte des Vorverfahrens, Az. 318 S 16/14 / 22a C 225/14, beigezogen.

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und der Beklagten sind die vom Amtsgericht im Vorprozess, Az. 318 S 14/16 / 22a C 225/14, zur Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der vom Beklagten mit der Errichtung des Schornsteins vorgenommenen baulichen Veränderung im Verhältnis der hiesigen Parteien (Wohnungseigentümergemeinschaft als Klägerin und Beklagter) nicht in Rechtskraft erwachsen.

    Die Frage, ob die Errichtung des Schornsteins genehmigt war und der Schornstein zu einem Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG führt, hat das Amtsgericht in seinem Urteil vom 20.11.2015 - 22a C 225/14 nach Beweisaufnahme (Augenscheineinnahme) zwar geprüft.

    Bei dem Vorprozess, der vor dem Amtsgericht zum Aktenzeichen 22a C 225/14 geführt wurde, handelte es sich um eine Beschlussanfechtungsklage im Sinne von § 46 WEG.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich bei der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess zum Aktenzeichen 22a C 225/14 um die Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage im Sinne von § 46 WEG gegen den auf der Eigentümerversammlung vom 20.05.2014 zu TOP 6 gefassten Beschluss.

    Im Gegenteil tritt der Schornstein in natura optisch viel deutlicher hervor als auf den im vorliegenden Rechtsstreit sowie dem Vorprozess 318 S 14/16 / 22a C 225/14 eingereichten Fotos des Gebäudes.

  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    In materielle Rechtskraft erwachsen der Entscheidungssatz, die ihn tragenden rechtlichen Erwägungen (BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/05, ZMR 2005, 213, 214,; Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94, NJW-RR 1994, 1425) sowie das kontradiktorische Gegenteil (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01, ZWE 2001, 598; Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01, ZWE 2001, 603).

    Die oben genannten Beschlüsse des BayObLG betrafen andere Sachverhaltsgestaltungen: Im Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94 (NJW-RR 1994, 1425) ging es darum, ob ein Beschluss über die Verteilung bestimmter Kostenpositionen auf die Eigentümer einem rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss widersprach, der eine bestimmte Kostenverteilung dem Grunde nach vorgab.

  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    In materielle Rechtskraft erwachsen der Entscheidungssatz, die ihn tragenden rechtlichen Erwägungen (BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/05, ZMR 2005, 213, 214,; Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94, NJW-RR 1994, 1425) sowie das kontradiktorische Gegenteil (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01, ZWE 2001, 598; Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01, ZWE 2001, 603).

    Die Präklusionswirkung erfasst hingegen nicht einen ergänzenden Lebenssachverhalt, der auf weiteren, im früheren Verfahren nicht vorgetragenen Tatsachen beruht (BayObLG, Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01, ZWE 2001, 603).

  • BayObLG, 26.05.2004 - 2Z BR 56/04

    Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Im Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/04 (ZMR 2005, 613) hat das BayObLG ausgeführt, dass bei einem Streit um die Grenzen des Sondernutzungsrechts die rechtskräftige Entscheidung über eine andere Grenze der Sondernutzungsfläche nicht vorgreiflich sei.
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Der Beschluss ist aufgrund der Bindung etwaiger Sonderrechtsnachfolger aus sich heraus objektiv und nächstliegend auszulegen (BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 84/16; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713).
  • AG Oldenburg, 16.07.2015 - 10 C 29/14

    WEG - Beseitigung von Jalousien und Jalousienkästen

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Im Beseitigungsprozess ist das Gericht jedoch nicht an die Bewertung einer Anfechtungsklage gegen einen genehmigenden Eigentümerbeschluss gebunden, es liege eine erhebliche Beeinträchtigung vor, denn insoweit liegen andere Streitgegenstände vor (LG Aurich, Urteil vom 18.12.2015 - 4 S 188/15, ZMR 2016, 219; Jennißen/Hogenschurz, WEG, 5. Auflage, § 22 Rdnr. 59; a.A. AG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2015 - 10 C 29/14 (WEG) - dabei handelte es sich um die erstinstanzliche Entscheidung zum Urteil des LG Aurich).
  • LG Aurich, 18.12.2015 - 4 S 188/15

    Wohnungseigentumssache: Optische Beeinträchtigung durch eigenmächtig angebrachte

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Im Beseitigungsprozess ist das Gericht jedoch nicht an die Bewertung einer Anfechtungsklage gegen einen genehmigenden Eigentümerbeschluss gebunden, es liege eine erhebliche Beeinträchtigung vor, denn insoweit liegen andere Streitgegenstände vor (LG Aurich, Urteil vom 18.12.2015 - 4 S 188/15, ZMR 2016, 219; Jennißen/Hogenschurz, WEG, 5. Auflage, § 22 Rdnr. 59; a.A. AG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2015 - 10 C 29/14 (WEG) - dabei handelte es sich um die erstinstanzliche Entscheidung zum Urteil des LG Aurich).
  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Die Sichtbarkeit aus der Luft oder von einer für Wohnungseigentümer und Dritte gewöhnlich nicht zugänglichen Dachfläche reicht jedoch nicht aus (BayObLG, Beschluss vom 26.07.2001 - 2Z BR 73/01, NZM 2001, 956, Rn. 26; Kammer, Urteil vom 06.06.2014 - 318 S 131/13, ZMR 2014, 1009; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O.).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Denn ob eine erhebliche optische Veränderung des Gebäudes ein Vorteil oder ein Nachteil ist, können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entspricht (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 = NJW 2013, 1439).
  • LG Hamburg, 17.03.2010 - 318 S 84/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für

    Auszug aus LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    So kann hinsichtlich eines Beschlusses, gegen den Anfechtungsklage erhoben worden war, die rechtskräftig abgewiesen worden ist, nicht mehr eingewandt werden, dieser sei nichtig (Kammer, Urteil vom 10.03.2010 - 318 S 84/09, ZMR 2010, 635, ; Bärmann/Merle, a.a.O., § 23 Rdnr. 164).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 9/04

    Rechtswirkungen eines Beschlusses über die Berechtigung zur Nutzung einer

  • LG Hamburg, 12.07.2007 - 318 T 219/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit von Feststellungsanträgen zur Auslegung

  • BayObLG, 16.08.2001 - 2Z BR 80/01

    Zweckbestimmung für Teileigentum mit Vereinbarungscharakter

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2006 - 3 Wx 115/05

    WEG : Rechtskraft eines Beschlusses - Zustandekommen einer Gebrauchsregelung

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