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   LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05   

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https://dejure.org/2005,30129
LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05 (https://dejure.org/2005,30129)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2005 - 307 S 139/05 (https://dejure.org/2005,30129)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 307 S 139/05 (https://dejure.org/2005,30129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieteranspruch auf Anbringung einer Satellitenschüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-mietrecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Parabolantenne, Satellitenschüssel, Breitbandkabel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05
    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2005 (VIII ZR 118/04 = DWW 2005, Seite 104) ist vorliegend nicht einschlägig.
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05
    Da sich nach alledem die Anbringung der Parabolantenne im vertragsgemäßen Gebrauch des Beklagten bewegt, kommt es vorliegend auf die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen den Artikeln 5 und 14 GG (vgl. dazu nur BVerfGE 90, 27 = WUM 1994, 251; BVerfG, NZM 2005, 252) nicht an.
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05
    In diesem Rahmen umfasst "Wohnen" alles, was zur Benutzung der Wohnung einschließlich des Balkons als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen (Rechtsentscheid des BayObLG vom 19. Januar 1981, WuM 1981, Seite 80).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2005 - 307 S 139/05
    Da sich nach alledem die Anbringung der Parabolantenne im vertragsgemäßen Gebrauch des Beklagten bewegt, kommt es vorliegend auf die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen den Artikeln 5 und 14 GG (vgl. dazu nur BVerfGE 90, 27 = WUM 1994, 251; BVerfG, NZM 2005, 252) nicht an.
  • AG Hamburg-Altona, 01.08.2008 - 314B C 95/08

    Wohnraummiete: Parabolantenne auf dem Balkon des ausländischen Mieters

    Diese Berechtigung findet ihre Grenze erst dort, wo in die Substanz der Mietsache selbst eingegriffen wird oder wo vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten bzw. unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade die Folgen der Anbringung sind (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 22.12.2005, 307 S 139/05, zitiert nach juris ).
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