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   LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12   

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LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12 (https://dejure.org/2015,16249)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2015 - 308 O 191/12 (https://dejure.org/2015,16249)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 308 O 191/12 (https://dejure.org/2015,16249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32a Abs 1 UrhG, § 199 Abs 1 BGB
    Ansprüche eines Übersetzers auf Abänderung eines Übersetzungsvertrages im Bereich Jugendbuch: Angemessene Vergütung für die Übersetzung und die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte sowie weitere Beteiligung des Übersetzers an den Erträgnissen des Werknutzers; Verjährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2015, 587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Nach Veröffentlichung der Urteilsgründe im Verfahren "Destructive Emotions" (BGH GRUR 2011, 328) regte die Klägerin an, dass die Parteien sich auf der Grundlage dieser Entscheidung einigen und - bei beiderseitigem Nachgeben - sich an der neuen Rechtsprechung des BGH orientieren.

    Im Übrigen macht sie geltend, erst durch die seit 2009 ergangenen BGH-Urteile (GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; GRUR 2011, 328 - Destructive Emotions; GRUR 2012, 496 - Das Boot) Kenntnis von der angemessenen Vergütung erlangt zu haben.

    Exemplar zu zahlen (BGH, GRUR 2009, 1148, Rn. 36 - Talking to Addison; GRUR 2011, 328, Rn. 18 - Destructive Emotions).

    Der Erlösanteil, den der Übersetzer erhält, darf allerdings nicht höher sein, als der Erlösanteil, der dem Verlag verbleibt (BGH, GRUR 2011, 328, Rn. 19 - Destructive Emotions).

    (aa) Das Normseitenhonorar in Höhe von 15 EUR bewegt sich an der unteren Grenzen der Spanne möglicher angemessener Vergütungen, wie die Kammer aus eigener Sachkunde als regelmäßig mit Urheberrechts- und Verlagssachen befasster Spruchkörper feststellen kann (vgl. im Übrigen dazu BGH GRUR 2011, 328 Rn. 49 - Destructive Emotions).

    Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Klägerin grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werks an den Erlösen aus den Nutzungsrechten zu, wobei der Erlösanteil, den der Übersetzer erhält, allerdings nicht höher sein darf, als der Erlösanteil, der dem Verlag verbleibt (GRUR 2011, 328, Rn. 19 - Destructive Emotions).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Im Übrigen macht sie geltend, erst durch die seit 2009 ergangenen BGH-Urteile (GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; GRUR 2011, 328 - Destructive Emotions; GRUR 2012, 496 - Das Boot) Kenntnis von der angemessenen Vergütung erlangt zu haben.

    Exemplar zu zahlen (BGH, GRUR 2009, 1148, Rn. 36 - Talking to Addison; GRUR 2011, 328, Rn. 18 - Destructive Emotions).

    Umgekehrt kann die Zahlung eines höheren als des angemessenen Seitenhonorars eine entsprechende Verringerung der Absatzvergütung rechtfertigen (BGH, GRUR 2009, 1148 Rn. 56 - Talking to Addison).

    Dies folgt schon daraus, dass die angemessene Vergütung in aller Regel - jedenfalls aber im vorliegenden Fall - eine prozentuale Absatzbeteiligung vorsieht (BGH, GRUR 2009, 1148 Rn. 23 - Talking to Addison), bei einer solchen Vergütungssystematik der Urheber ohnehin am wirtschaftlichen Erfolg der Auswertung linear beteiligt ist und daher in der Regel weder Raum für ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG, noch für einen weiteren Vergütungsanteil besteht, welcher den der angemessenen Vergütung im Sinne des § 32 UrhG überschreitet.

    In diesem Fall genügt es, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (BGH GRUR 2009, 1148 Rn. 13 - Talking to Addison, mwN).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Im Übrigen macht sie geltend, erst durch die seit 2009 ergangenen BGH-Urteile (GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; GRUR 2011, 328 - Destructive Emotions; GRUR 2012, 496 - Das Boot) Kenntnis von der angemessenen Vergütung erlangt zu haben.

    Da die gesamten Beziehungen des Urhebers zum Verwerter zu berücksichtigen sind, können nach Maßgabe der Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (vgl. BGH GRUR 2012, 496 Rn. 25 - Destructive Emotions).

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Allein der Umstand, dass es sich vorliegend um eine Urheberrechtssache handelt, vermag eine besondere Schwierigkeit nicht zu begründen (vgl. BGH GRUR 2014, 206 Rn. 24 - Einkaufskühltasche, für Geschmacksmusterrechtssachen).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    § 32 und § 32a UrhG stehen nicht in einem Stufen- oder Abhängigkeitsverhältnis, sondern vielmehr selbständig nebeneinander (so schon Kammer ZUM 2008, 608 ff.; Wandkte/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl. § 32 Rn. 47 ff.; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 32a Rn. 7).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Weder ist die weitere angemessene Beteiligung auf eine Vergütung beschränkt, die das grobe Missverhältnis so eben noch beseitigt (BGH GRUR 2002, 153, 155 - Kinderhörspiele), noch beläuft sie sich allein auf einen Vergütungsanteil, der denjenigen des § 32 Abs. 1, 2 UrhG überschreitet (s.o.).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Da es sich bei dem Anspruch aus § 32a UrhG nicht um einen Schadensersatzanspruch handelt, bei dem Rechtsverfolgungskosten als Teil des Schadens liquidiert werden können, sind diese Rechtsverfolgungskosten allein unter Verzugsgesichtspunkten nach §§ 286, 280 BGB erstattungsfähig (BGH GRUR 2013, 294 Rn. 487 Rn. 25; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 286 Rn. 44).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Eine solche Verbindung ist in dieser Konstellation ohne weiteres zulässig, da auf diese Weise dem Urheber die Möglichkeit gegeben werden soll, die auf Grundlage der ausgeurteilten Verpflichtung zur Einwilligung in die Vertragsänderung bereits fällige Vergütung für die Vergangenheit geltend zu machen (vgl. BGH GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender; BGH GRUR 2009, 939 Rn. 35 - Mambo No. 5).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, eine frühzeitige Verjährungsunterbrechung für Zahlungsansprüche zu bewirken, deren Bezifferung dem Kläger noch nicht möglich ist - weil nur der Beklagte über die fehlenden Informationen verfügt (vgl. BGH NJW 2012, 2180 Rn. 18 ff.; Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 254 Rn. 1).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Hamburg, 23.01.2015 - 308 O 191/12
    Es genügt, wenn er etwa eine Feststellungsklage erheben kann (vgl. nur BGH,  GRUR 2012, 1248 Rn. 30  - Fluch der Karibik).
  • LG München I, 10.11.2005 - 7 O 24552/04

    Urheberrecht - § 32 UrhG n.F.: Anpassung der Vergütungsvereinbarung

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

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