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LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2007, 151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05
d) Ob sich der Anspruch auf Grundlage des Umstandes, dass die Beklagte der Klägerin auf deren Abmahnung nochmals ausdrücklich mitgeteilt hat, dass Marseille sich so, wie von ihr zitiert, geäußert habe, auch aus § 280 BGB herleiten lässt, indem davon ausgegangen wird, dass durch die Abmahnung ein besonderes Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet worden ist (vgl. - allerdings zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - BGH, U.v. 19.10.1989, GRUR 1990, S. 381 f.;… U.v. 7.12.1989, GRUR 1990, S. 542 ff.), kann dahinstehen, da der Anspruch, wie ausgeführt, jedenfalls aus Deliktsrecht gegeben ist. - BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
"Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05
d) Ob sich der Anspruch auf Grundlage des Umstandes, dass die Beklagte der Klägerin auf deren Abmahnung nochmals ausdrücklich mitgeteilt hat, dass Marseille sich so, wie von ihr zitiert, geäußert habe, auch aus § 280 BGB herleiten lässt, indem davon ausgegangen wird, dass durch die Abmahnung ein besonderes Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet worden ist (…vgl. - allerdings zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - BGH, U.v. 19.10.1989, GRUR 1990, S. 381 f.; U.v. 7.12.1989, GRUR 1990, S. 542 ff.), kann dahinstehen, da der Anspruch, wie ausgeführt, jedenfalls aus Deliktsrecht gegeben ist.