Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55654
LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13 (https://dejure.org/2014,55654)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2014 - 318 S 106/13 (https://dejure.org/2014,55654)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 318 S 106/13 (https://dejure.org/2014,55654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,55654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 Abs 3 WoEigG, § 25 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für bestimmte Betriebskosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage sind Gründe für die Nichtigkeit von Amts wegen zu prüfen, wobei die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht für Nichtigkeitsgründe gilt (BGH Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08).

    Die Klagebegründungsfrist ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 27.03.2003, V ZR 291/02, Rn. 5, zitiert nach juris; Kessal-Wulf, in: BeckOK ZPO, § 543 Rn. 19).
  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11

    Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Ein Anfechtungskläger ist mit solchem Vorbringen präkludiert ist, das erst nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG aktenkundig gemacht wird (BGH a.a.O.), wozu - wie die Kammer mit Urteil vom 28.09.2011, 318 S 25/11, entschieden hat - auch die Einwendung zählt, dass der angegriffene Beschluss zu unbestimmt sei.
  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Ein inhaltlich unbestimmter Wohnungseigentümerbeschluss ist nichtig, wenn er nach einer objektiv-normativen Auslegung keine durchführbare Regelung erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 24, zitiert nach juris; auch LG Berlin, Urteil vom 05.05.2013, 55 S 52/12).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Nichtigkeitsgründe sind auch dann zu prüfen, wenn sie vom Kläger nicht geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 7/12).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
    Ein inhaltlich unbestimmter Wohnungseigentümerbeschluss ist nichtig, wenn er nach einer objektiv-normativen Auslegung keine durchführbare Regelung erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 24, zitiert nach juris; auch LG Berlin, Urteil vom 05.05.2013, 55 S 52/12).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Lässt der Beschluss nach einer objektiv-normativen Auslegung eine durchführbare Regelung noch erkennen, so führt der Mangel allenfalls zur Anfechtbarkeit (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 1998, - V ZB 11/98; Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21. Februar 2017, - 11 S 6/16; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014, - 318 S 106/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Mai 2013, - 55 S 52/12; Münchener Kommentar zum BGB-Hogenschurz, 8. Aufl., § 23 WEG Rn. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht