Rechtsprechung
LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,55654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 16 Abs 3 WoEigG, § 25 Abs 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für bestimmte Betriebskosten - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 04.09.2013 - 539 C 8/13
- LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage sind Gründe für die Nichtigkeit von Amts wegen zu prüfen, wobei die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht für Nichtigkeitsgründe gilt (BGH Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08).Die Klagebegründungsfrist ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 27.03.2003, V ZR 291/02, Rn. 5, zitiert nach juris;… Kessal-Wulf, in: BeckOK ZPO, § 543 Rn. 19). - LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11
Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Ein Anfechtungskläger ist mit solchem Vorbringen präkludiert ist, das erst nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG aktenkundig gemacht wird (…BGH a.a.O.), wozu - wie die Kammer mit Urteil vom 28.09.2011, 318 S 25/11, entschieden hat - auch die Einwendung zählt, dass der angegriffene Beschluss zu unbestimmt sei.
- LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12
Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Ein inhaltlich unbestimmter Wohnungseigentümerbeschluss ist nichtig, wenn er nach einer objektiv-normativen Auslegung keine durchführbare Regelung erkennen lässt (vgl. BGH…, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 24, zitiert nach juris; auch LG Berlin, Urteil vom 05.05.2013, 55 S 52/12). - BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12
Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Nichtigkeitsgründe sind auch dann zu prüfen, wenn sie vom Kläger nicht geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 26.10.2012, V ZR 7/12). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13
Ein inhaltlich unbestimmter Wohnungseigentümerbeschluss ist nichtig, wenn er nach einer objektiv-normativen Auslegung keine durchführbare Regelung erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998, V ZB 11/98, Rn. 24, zitiert nach juris; auch LG Berlin, Urteil vom 05.05.2013, 55 S 52/12).
- LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212 Lässt der Beschluss nach einer objektiv-normativen Auslegung eine durchführbare Regelung noch erkennen, so führt der Mangel allenfalls zur Anfechtbarkeit (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 1998, - V ZB 11/98; Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21. Februar 2017, - 11 S 6/16; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014, - 318 S 106/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Mai 2013, - 55 S 52/12;… Münchener Kommentar zum BGB-Hogenschurz, 8. Aufl., § 23 WEG Rn. 69).