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   LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05   

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https://dejure.org/2005,21516
LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,21516)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,21516)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,21516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Unbeschränkter Zustimmungsvorbehalt des Urhebers bei Klingeltonnutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertreiben des Musikwerkes "Geile Zeit" in umgestalteter Form als Klingelton bundesweit im Internet; Voraussetzungen für die Veranlassung zur Erhebung einer Klage

  • online-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Klingeltöne und Urheberrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 908
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05
    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 -"Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es in der Literatur für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05
    Danach gibt man zur Erhebung einer Klage durch ein Verhalten Veranlassung, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH NJW 1979, 2040, 2041; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 93 Rz. 29 m.w.N.), wenn also der Kläger bei vernünftiger Würdigung annehmen musste, ohne Anrufung des Gerichts sein Rechtsschutzziel nicht erreichen zu können (Münchener Kommentar zur ZPO/Beiz, 2. Aufl., § 3 Rz. 7; Musielak-Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 93 Rz. 2; Zöller-Herget, a.a.O., § 93 Rz. 3).
  • LG München I, 20.07.2005 - 21 O 11289/05

    Bestimmung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einräumung von

    Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05
    Der Antragsgegner erwirkte gegen die GEMA beim Landgericht München I, Az.: 21 O 11289/05, eine am 15.06.2005 erlassene einstweilige Verfügung, mit welcher diese verpflichtet wurde, die Erteilung der GEMA-Lizenz von keinen Bedingungen ausgenommen die Entrichtung der Tarifvergütung abhängig zu machen.
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