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   LG Hamburg, 23.12.2005 - 331 S 44/05   

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https://dejure.org/2005,42990
LG Hamburg, 23.12.2005 - 331 S 44/05 (https://dejure.org/2005,42990)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2005 - 331 S 44/05 (https://dejure.org/2005,42990)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 331 S 44/05 (https://dejure.org/2005,42990)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 12 B 49/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 331 S 44/05
    Für das Rechtsschutzbedürfnis der verpflichteten Behörde auf eine Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren (und nicht nur eine Entscheidung über die Kostentragung) ist insoweit grundsätzlich das Interesse ausreichend, bei der Aufhebung der einstweiligen Anordnung einen Erstattungsanspruch noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens durchsetzen zu können (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juni 2007 - L 12 B 49/07 ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 ­ L 23 B 26/08 SO ER mit Aufgabe der vorher das Rechtsschutzbedürfnis verneinenden Rechtssprechung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 331 S 44/05
    Für das Rechtsschutzbedürfnis der verpflichteten Behörde auf eine Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren (und nicht nur eine Entscheidung über die Kostentragung) ist insoweit grundsätzlich das Interesse ausreichend, bei der Aufhebung der einstweiligen Anordnung einen Erstattungsanspruch noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens durchsetzen zu können (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juni 2007 - L 12 B 49/07 ER und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 ­ L 23 B 26/08 SO ER mit Aufgabe der vorher das Rechtsschutzbedürfnis verneinenden Rechtssprechung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2007 - L 26 B 1321/07

    Gewährung eines Darlehens zur Zahlung von Stromkosten; Übernahme von Schulden für

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 331 S 44/05
    Teilweise wird in der Rechtsprechung angenommen, die Klärung, ob ein atypischer Fall vorliege, könne regelmäßig erst im Hauptsacheverfahren erfolgen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2007, L 26 B 1321/07 AS).
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