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   LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11   

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LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11 (https://dejure.org/2014,359)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - 324 O 264/11 (https://dejure.org/2014,359)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 324 O 264/11 (https://dejure.org/2014,359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG; Art. 8 EMRK

  • Justiz Hamburg

    § 32 ZPO, Art 40 Abs 1 S 2 BGBEG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 22 KunstUrhG
    Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber einer Internet-Suchmaschine hinsichtlich der Verbreitung von Bildnissen des Klägers wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • Telemedicus

    Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley

  • Telemedicus

    Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley

  • JurPC

    Untersagung der Verbreitung von Fotos über Suchmaschinen

  • R&W Online

    Suchmaschinenbetreiber haftet als Störer für Bildanzeige rechtsverletzender Fotos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von Bildnissen über eine Suchmaschine (hier: Verbreitung von Aufnahmen aus einem heimlich gefilmten Sexvideo mit Max Mosley über Google)

  • kanzlei.biz

    Google darf Sex-Fotos von Max Mosley nicht mehr verbreiten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Max Mosley ./. Google Inc.

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Google veruteilt, die Verbreitung von Mosley-Bildern zu unterlassen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Die Haftung von Google für rechtswidrige Suchergebnisse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Google kann die Verbreitung bestimmter Bilder vollständig untersagt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Suchmaschinenbetreiber muss Vorschaubilder löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung von Google für seinen »Bildersuchdienst«

  • heise.de (Pressebericht, 24.01.2014)

    Google darf Sex-Fotos von Ex-FIA-Boss Mosley nicht verbreiten

  • faz.net (Pressebericht, 24.01.2014)

    Google muss Bilder von Mosleys Sex-Party sperren

  • lto.de (Pressebericht)

    Max Mosley erzielt Teilerfolg gegen Google // Die Störerhaftung als Sündenfall der Rechtsprechung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil im Verfahren Max Mosley gegen Google Inc.

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetforums wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bildhafte Darstellung sexueller Handlungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexfotos bei Google - Internetsuchmaschine darf Bilder vom Ex-Motorsportchef Mosley nicht mehr verbreiten

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.01.2014)

    Google darf Mosleys Sexfotos nicht verbreiten

  • ronneburger-zumpf.com (Kurzinformation)

    Google hat es zu unterlassen, Bilder von Max Mosley zu verbreiten

  • nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)

    Max versus Medusa

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von Google für rechtswidrige Bilder-Suchergebnisse

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Google muss rechtsverletzende Fotos von Max Mosley in Bildersuche sperren

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Google muss Skandal-Fotos von Max Mosley aus der Bildersuche entfernen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Google muss Bilder aus der Suchmaschine entfernen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Google muss Suchergebnisse für Mosley-Fotos löschen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Google muss Mosley-Fotos löschen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht stärker als Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filterpflicht für Google?

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Google Bildersuche: Ausgebremst von Max Mosley

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Google muss Sexbilder von Ex-Formel-1-Chef Mosley sperren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Suchmaschine Google muss Fotos von Max Mosleys Sex-Party sperren - Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren Max Mosley ./. Google Inc.

  • faz.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.09.2012)

    Mosley gegen Google: Intimsphäre

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.09.2013)

    Ex-Motorsportboss Mosley gegen Google - Entscheidung im Januar

Besprechungen u.ä. (4)

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 31.01.2014)

    Verfassungsrichter zu Datenschutz: "Zur Freiheit gehört die Chance des Vergessens"

  • raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google darf Sex-Bilder des Motorsportmanagers Mosley nicht mehr in Bildersuche zeigen

  • internet-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auf dem Weg zur Zensurmaschine? Unterlassungsansprüche gegen die Google-Bildersuche

  • rechtambild.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2012)

    Der Fall des Max Mosley - Ein Kampf gegen die Bilder der Vergangenheit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Max Mosley

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 61
  • K&R 2014, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Insoweit kommt es auch nicht auf die Frage an, ob § 10 TMG auf Unterlassungsansprüche anwendbar ist (verneinend BGH, Urteil v. 25.10.2011, VI ZR 93/10, Juris Abs. 19), denn die Beklagte hat - wie nachfolgend dargelegt - unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die ihr obliegenden Prüfpflichten verletzt.

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zumutbar ist (BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO. Juris Abs. 22).

    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur Inanspruchnahme eines Hostproviders (BGH, Urteil v. 25.10.2011, VI ZR 93/10 aaO., Juris Abs. 23 ff) bzw. eines Suchmaschinenbetreibers setzen daher die Verletzung zumutbarer und möglicher Prüfpflichten voraus.

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt in einem Unterlassen, denn der Beklagten kann wie bereits dargestellt nur vorgeworfen werden, nach Kenntniserlangung keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen zu haben, um zu verhindern, dass es zu erneuten, gleichartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH Urteil v. 14.05.2012 aaO. Juris Abs. 26, BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO. Juris Abs. 24).

    Es bedurfte wie dargestellt - wenn überhaupt - keiner umfangreichen, schwierigen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK und der Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK, wobei dahingestellt bleiben kann, ob und in welchem Umfang die Beklagte als juristische Person des Privatrechts mit Sitz in den Vereinigten Staaten diese Rechte für sich beanspruchen kann (die höchstrichterliche Rechtsprechung geht hiervon aus, vgl. BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO., Juris Abs. 25, Urteil v. 14.05.2013 aaO., Juris Abs. 22; vgl. aber OLG Stuttgart Urteil v. 2.10.2013, Az. 4 U 78/13, Juris Abs. 111; Remmert in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Mai 2013, Art. 19 Abs. 3 Rz. 88 ff m.w.N., Rz. 112; Huber in v. Mangoldt, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl. Art. 19 Abs. 3 Rz. 319 m.w.N.).

    (2) Der Umfang des Prüfaufwandes und die sich daraus ergebenden Anforderungen hängen ebenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO., Juris Abs. 26).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Soweit die angezeigten Suchergebnisse als eigene Inhalte betrachtet werden (bejahend für Sucherwortergänzungsvorschlägen, BGH, Urteil v. 14.05.2013, VI ZR 269/12 - Juris Abs. 20), da die Bilder auf den Servern der Beklagten gespeichert und bei entsprechender Suchanfrage angezeigt werden, liegt kein Zugänglichmachen und/ oder Präsentieren von Fremdinhalten vor, für die ein Diensteanbieter nach §§ 8-10 TMG nur eingeschränkt verantwortlich ist (Köhler-Bornkamm UWG, 31. Aufl. , § 8 Rz. 2.25).

    In seiner Entscheidung vom 14.05.2013 hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die von der Beklagten angebotene Autocompletefunktion ausgeführt (VI ZR 269/12 , Juris Abs. 30):.

    Es bedurfte wie dargestellt - wenn überhaupt - keiner umfangreichen, schwierigen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK und der Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK, wobei dahingestellt bleiben kann, ob und in welchem Umfang die Beklagte als juristische Person des Privatrechts mit Sitz in den Vereinigten Staaten diese Rechte für sich beanspruchen kann (die höchstrichterliche Rechtsprechung geht hiervon aus, vgl. BGH Urteil v. 25.10.2011 aaO., Juris Abs. 25, Urteil v. 14.05.2013 aaO., Juris Abs. 22; vgl. aber OLG Stuttgart Urteil v. 2.10.2013, Az. 4 U 78/13, Juris Abs. 111; Remmert in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Mai 2013, Art. 19 Abs. 3 Rz. 88 ff m.w.N., Rz. 112; Huber in v. Mangoldt, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl. Art. 19 Abs. 3 Rz. 319 m.w.N.).

    Die Beklagte als Betreiberin eines Bildersuchdienstes trifft erst dann eine Prüfpflicht, wenn sie Kenntnis von der Verletzung erlangt hat (vgl. für die Autocompletefunktion der Beklagten BGH, Urteil v. 14.05.2013 aaO., Juris Abs. 30).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den Maßstäben des Gerichtshofs der Europäischen Union (BGH, Urteil v. 12.07.2012, IZR 18/11, Juris Abs. 19; BGH, Urteil v. 15.08.2013, I ZR 80/12, Juris Abs. 30).

    bb) Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH Urteil v. 15.08.2013, I ZR 80/12, Juris Abs. 30 mwN.).

    Ferner kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die Gefahr der rechtswidrigen Nutzung ihres Dienstes durch eigene Maßnahmen fördert, während diese Annahme bei anderen Geschäftsmodellen naheliegen könnte und möglicherweise entsprechend zu berücksichtigen wäre (BGH Urteil v. 15.08.2013, I ZR 80/12, Juris Abs. 36 ff).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Den Entscheidungen des EuGH (EuGH, Urteil v. 16.02.2012, C - 360/10, Sabam , Juris; EuGH, Urteil v. 24.11.2011, C-70/10, Scarlet Extended , Juris) lagen nicht nur andere Sachverhalte zu Grunde, sondern es wurde eine proaktive Prüfpflicht des Störers ausgeschlossen.
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, sofern die Verbreitung an sich unzulässig ist, etwa, weil die Intimsphäre betroffen ist (BGH Urteil v. 23.06.2009, VI ZR 232/08, Juris Abs. 7, 14).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall einer "vorbeugenden Unterlassungsklage" zum Bildnisrecht zwar ausgeführt, dass die gebotene Interessenabwägung nicht für Bilder vorgenommen werden kann, "die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2004, VI ZR 217/03 - aaO).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Eine vorweggenommene Abwägung, die sich mehr oder weniger nur auf Vermutungen stützen könnte und die im konkreten Verletzungsfall im Vollstreckungsverfahren nachgeholt werden müsste, verbietet sich schon im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte." (BGH Urteil v. 13.11.2007, VI ZR 265/06, Juris Abs. 14).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Weist ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber der Suchmaschine verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, VersR 2012, 992 Rn. 19).".
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH, Urteil v. 17.01.2008, III ZR 239/06, Juris Abs. 16 mwN.).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11
    Den Entscheidungen des EuGH (EuGH, Urteil v. 16.02.2012, C - 360/10, Sabam , Juris; EuGH, Urteil v. 24.11.2011, C-70/10, Scarlet Extended , Juris) lagen nicht nur andere Sachverhalte zu Grunde, sondern es wurde eine proaktive Prüfpflicht des Störers ausgeschlossen.
  • BGH, 31.03.1982 - I ZR 69/80

    Zurückforderung eines negativen Schuldanerkenntnisses - Unwirksamkeit eines

  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

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