Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG
Arzneimittelwerbung: Verwendung der Bezeichnungen "Einfach weiter" sowie "Intensivtherapie" in einem Werbeflyer - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.11.2015 - 315 O 523/15
- LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15
Zwar gilt insbesondere bei Werbung mit Bezug auf die Gesundheit ein besonders strenger Maßstab, wenn mit der Verwendungsmöglichkeit oder der Zwecktauglichkeit der Ware geworben wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 4.181). - BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15
Auf der einen Seite muss die Information für den Verbraucher von erheblichem Gewicht sein; auf der anderen Seite muss es sich um Informationen handeln, von denen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann, dass er sie dem Verbraucher nicht vorenthält (vgl. BGH GRUR 2012, 1275 - Zweigstellenbriefbogen ).