Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.04.2012 - 310 O 100/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Urheberrecht: Schutzfähigkeit eines Emblems
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10
Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk …
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2012 - 310 O 100/11
Das vom Kläger entworfene Logo dient einem Gebrauchszweck, nämlich der Repräsentation und Wiedererkennung eines Unternehmens, und ist daher diesem Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der "reinen" (zweckfreien) Kunst zuzurechnen (vgl. zu dieser Differenzierung auch BGH GRUR 2012, 58, 60 - Seilzirkus).Denn in jedem Fall erfordert ein Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung, nämlich eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (vgl. BGH GRUR 2012, 58, 60 - Seilzirkus, m.w.N.).
- BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02
Hundefigur
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2012 - 310 O 100/11
Den insoweit maßgeblichen Grad der Individualität bestimmt die Rechtsprechung durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Gestaltungen, bei dem vom Gesamteindruck des Originals und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser beruht, auszugehen ist (BGH GRUR 2004, 855, 857 - Hundefigur). - OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 166/00
Phantasy
Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2012 - 310 O 100/11
Der Zweckübertragungsgrundsatz garantiert dem Werknutzer einen zwingenden Kern von urheberrechtlichen Nutzungsbefugnissen, die für die vereinbarte Verwertung unerlässlich sind (…Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 31 Rn. 45; OLG Düsseldorf ZUM 2001, 795, 797).
- LG Hamburg, 26.01.2018 - 308 O 488/16
Urheberrechtsschutz: Gestaltung einer Armbanduhr mit nostalgischem …
Insofern bestimmt sich der Grad der Individualität durch einen Vergleich des Gesamteindrucks des Originals mit seinen prägenden Gestaltungsmerkmalen mit der Gesamtheit der vorbekannten Gestaltungen (BGH GRUR 2004, 855, 857 - Hundefigur; s.a. LG Hamburg, Urteil vom 24.4.2012 - 310 O 100/11).