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   LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08   

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LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08 (https://dejure.org/2009,22777)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2009 - 324 O 327/08 (https://dejure.org/2009,22777)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 324 O 327/08 (https://dejure.org/2009,22777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Ansprüche eines ehemaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts gegen ein Medienunternehmen wegen falsch behaupteter Beteiligung an Abhöraktionen von in der Vollzugsanstalt Stammheim inhaftierten RAF-Mitgliedern und deren Verteidigern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08

    Widerruf: (un-)wahre Behauptung, das Bundeskriminalamt sei am Abhören von

    BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Horst Herold

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Als natürliche Person kann er sich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen und muss sich nicht vom Ansatz her auf die strengeren Voraussetzungen, die für die Geltendmachung von Widerrufsansprüchen durch Behörden/ Hoheitsträgern gelten (vgl. hierzu HansOLG AfP 2007, 488 ff., BGH NJW 2008, 2262 ff.), verweisen lassen.

    Kommt dieser der ihm hiernach obliegenden erweiterten Darlegungslast nicht nach, ist nach § 138 Abs. 3 ZPO von der Unwahrheit seiner Behauptung auszugehen." (BGH VI ZR 83/07 Urteil vom 22.4. 2008 Seite 11, Rn 22).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985 (986) mwN).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss, der ein vorangegangenes Verfahren wegen Unterlassung sowie Widerruf betroffen hatte, ausgeführt, dass es von Verfassung wegen keinen Bedenken begegnet, wenn Zivilgerichte von einer erweiterten Darlegungslast desjenigen ausgehen, der ehrenrührige Tatsachen über Dritte behauptet und die Tatsachenbehauptungen bei Nichterfüllung dieser Darlegungslast als unwahr ansehen (BVerfG Beschluss vom 9.10.1991, 1 BvR 1555/88 Juris Abs. 59 - kritische Bayer-Aktionäre).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Allerdings hat die Rechtsprechung im Rahmen des Widerrufsanspruchs demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, eine erweiterte Darlegungslast auferlegt, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (BGH GRUR 1987, 397 (399) vgl. auch Hamburger Kommentar aaO 43. Abschn. Rn 16).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Die Berichtigung eines durch eine Berichterstattung erweckten tatsächlichen Eindrucks kann nur verlangt werden, soweit dieser Eindruck für den Leser zwingend erweckt wird; lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Darstellung zu, so verstößt ein zum Widerruf oder zur Berichtigung verpflichtendes Urteil gegen Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2006, 207 (209); Hamburger Kommentar aaO Rn 5).
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06

    Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden

    Auszug aus LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08
    Als natürliche Person kann er sich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen und muss sich nicht vom Ansatz her auf die strengeren Voraussetzungen, die für die Geltendmachung von Widerrufsansprüchen durch Behörden/ Hoheitsträgern gelten (vgl. hierzu HansOLG AfP 2007, 488 ff., BGH NJW 2008, 2262 ff.), verweisen lassen.
  • LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

    Die Kammer hat jedoch bereits in ihrem Urteil vom 24.07.2009 (324 O 327/08 - juris Rz. 113) ausgeführt:.
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