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LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 8 UWG, § 12 UWG
Einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, Vermutung der Dringlichkeit, Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07
Klassenlotterie
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn eine inhaltlich übereinstimmende Werbung in unterschiedlichen Medien oder mittels unterschiedlicher Maßnahmen erfolgt und der Anspruchsteller jeweils die konkrete Verletzungsform angreift (und somit unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen), sofern die rechtliche Beurteilung oder die Beweisbarkeit des jeweiligen Wettbewerbsverstoßes unterschiedlich sein kann (…Köhler/Bornkamm, a.a.O.;… BGH a.a.O. ; GRUR 2010, 454 Rn. 21 - Klassenlotterie; OLG Frankfurt WRP 2010, 158, 160). - OLG Koblenz, 23.02.2011 - 9 W 698/10
"widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit"
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452).
- OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08
Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452). - OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452). - KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10
Missbräuchliche Aufteilung der Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen bei einem …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Das gilt auch dann, wenn der Anspruchsteller von dem weiteren Verstoß erst später Kenntnis erlangt, diesen aber ohne Weiteres hätte mitverfolgen können (…Köhler/Bornkamm, a.a.O.; KG WRP 2010, 1273, 1274). - OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Liegen mehrere einheitliche oder zumindest gleichartige Wettbewerbsverstöße vor, welche der Anspruchsberechtigte mit einem Verfügungsantrag geltend machen kann, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen bzw. Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt (…Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 4.14;… BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; OLG Hamm WRP 2011, 501, 504). - BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben, …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
Liegen mehrere einheitliche oder zumindest gleichartige Wettbewerbsverstöße vor, welche der Anspruchsberechtigte mit einem Verfügungsantrag geltend machen kann, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen bzw. Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt (…Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 4.14; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; OLG Hamm WRP 2011, 501, 504).