Rechtsprechung
   LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64045
LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13 (https://dejure.org/2013,64045)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2013 - 416 HKO 127/13 (https://dejure.org/2013,64045)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2013 - 416 HKO 127/13 (https://dejure.org/2013,64045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,64045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 8 UWG, § 12 UWG
    Einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, Vermutung der Dringlichkeit, Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn eine inhaltlich übereinstimmende Werbung in unterschiedlichen Medien oder mittels unterschiedlicher Maßnahmen erfolgt und der Anspruchsteller jeweils die konkrete Verletzungsform angreift (und somit unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen), sofern die rechtliche Beurteilung oder die Beweisbarkeit des jeweiligen Wettbewerbsverstoßes unterschiedlich sein kann (Köhler/Bornkamm, a.a.O.; BGH a.a.O. ; GRUR 2010, 454 Rn. 21 - Klassenlotterie; OLG Frankfurt WRP 2010, 158, 160).
  • OLG Koblenz, 23.02.2011 - 9 W 698/10

    "widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit"

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452).
  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08

    Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Die Vermutung der Dringlichkeit ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selber zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (dazu BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451, 452).
  • KG, 13.04.2010 - 5 W 65/10

    Missbräuchliche Aufteilung der Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen bei einem

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Das gilt auch dann, wenn der Anspruchsteller von dem weiteren Verstoß erst später Kenntnis erlangt, diesen aber ohne Weiteres hätte mitverfolgen können (Köhler/Bornkamm, a.a.O.; KG WRP 2010, 1273, 1274).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Liegen mehrere einheitliche oder zumindest gleichartige Wettbewerbsverstöße vor, welche der Anspruchsberechtigte mit einem Verfügungsantrag geltend machen kann, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen bzw. Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 4.14; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; OLG Hamm WRP 2011, 501, 504).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2013 - 416 HKO 127/13
    Liegen mehrere einheitliche oder zumindest gleichartige Wettbewerbsverstöße vor, welche der Anspruchsberechtigte mit einem Verfügungsantrag geltend machen kann, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen bzw. Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 4.14; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; OLG Hamm WRP 2011, 501, 504).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht