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LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- burchert-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97
UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. …
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Unerlässliche Voraussetzung ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Erkennbarkeit anderer Waren oder Mitbewerber (BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika; WRP 2001, 1291, 1293 - " SOOOO ... BILLIG !?").Anders als in der von ihr zitierten Entscheidung (BGH GRUR 1999, 1100 - Generika) beschränkte sich die Beklagte nicht auf die Hervorhebung eigener positiver Eigenschaften des Produkts.
- EuGH, 25.10.2001 - C-112/99
Toshiba Europe
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Auch muss kein Vergleich vorliegen (EuGH GRURInt 2002, 50, 53 Randnummer 31 - Toshiba). - BGH, 02.05.1996 - I ZR 152/94
Preistest - Vergleichende Werbung
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Die Werbung der Beklagten ist aber gemäß § 3 UWG unlauter, weil die Objektivität und Richtigkeit der Angaben durch den Verbraucher nicht nachprüfbar (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 UWG) sind (vgl. BGH NJW 1996, 3153, 3154 - Preistest; BGH GRUR 1996, 983, 984 - Preisvergleich II).
- BGH, 02.05.1996 - I ZR 108/94
Preisvergleich II - Vergleichende Werbung
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Die Werbung der Beklagten ist aber gemäß § 3 UWG unlauter, weil die Objektivität und Richtigkeit der Angaben durch den Verbraucher nicht nachprüfbar (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 UWG) sind (vgl. BGH NJW 1996, 3153, 3154 - Preistest; BGH GRUR 1996, 983, 984 - Preisvergleich II). - BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99
"SOOOO... BILLIG!"?
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Unerlässliche Voraussetzung ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Erkennbarkeit anderer Waren oder Mitbewerber (BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika; WRP 2001, 1291, 1293 - " SOOOO ... BILLIG !?"). - BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
Auszug aus LG Hamburg, 24.10.2006 - 312 O 527/06
Bezogen auf die Werbung mit Testergebnissen wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon seit langem angenommen, dass die Fundstelle mit Monat und Jahr der Erstveröffentlichung in der Werbung anzugeben ist (vgl. BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe).