Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.01.2013 - 330 O 63/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53095
LG Hamburg, 25.01.2013 - 330 O 63/11 (https://dejure.org/2013,53095)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2013 - 330 O 63/11 (https://dejure.org/2013,53095)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 330 O 63/11 (https://dejure.org/2013,53095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 312b Abs 1 S 1 BGB, § 312d BGB, § 355 BGB
    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht hinsichtlich einer telefonisch erteilten Wertpapierorder bei Übergabe der zugrundeliegenden Vertragsunterlagen durch einen Boten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankzertifikate im Fernabsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2013 - 330 O 63/11
    Zwar ist der Einsatz von Dr. G. als Botin nicht als Einsatz eines Direktkommunikationsmittels anzusehen (vgl. hierzu BGHZ 160, 393, 398).
  • OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13

    Fernabsatzgeschäft: Widerruf einer telefonisch erteilten Wertpapierorder

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.01.2013, Az. 330 O 63/11, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht