Rechtsprechung
LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidrig erstellter Filmaufnahmen - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Verbot der Ausstrahlung von heimlichen Videoaufnahmen, die zur Dokumentation von Arbeitsbedingungen in einem Betrieb angefertigt wurden
- online-und-recht.de
Heimliche RTL-Filmaufnahmen bei Zalando bleiben verboten
- rabüro.de
Zum Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidrig erstellter Filmaufnahmen
- ra.de
- schertz-bergmann.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
RTL-Filmaufnahmen bei Zalando bleiben verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
RTL-Filmaufnahmen über Zalando weiterhin verboten
Sonstiges
- schertz-bergmann.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Untersagung der Ausstrahlung heimlich angefertigter Filmaufnahmen in einem Betrieb
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Diese Grundsätze sind von allgemeiner Bedeutung und beanspruchen auch Geltung für die heimliche Erstellung von Filmaufnahmen, die einen besonders intensiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellen (im Ergebnis ebenso bezüglich Filmaufnahmen LG Berlin Urteil vom 14.5. 2009, Az. 27 O 250/09 - juris Rz. 49 ff.). - BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13
Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung …
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Diebstahlskontrollen nach dem Zufallsprinzip sind arbeitsrechtlich jedenfalls nicht grundsätzlich zu beanstanden (BAG, Beschl. v. 09.07.2013, 1 ABR 2/13), für hier einschlägige Besonderheiten, die eine abweichende Bewertung verlangen würden, wäre die Antragsgegnerin darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet. - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Auf der einen Seite kommt es auf den Zweck der strittigen Äußerung an: Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 61, 1 (11)). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Maßgeblich ist vielmehr, dass die hier gegenständlichen Aufnahmen im Wege der Täuschung in der Absicht beschafft worden sind, die so erlangten Informationen gegen die Antragstellerin zu verwerten (vgl. BVerfG, 25.01.1984, 1 BvR 272/81, BVerfGE 66, 116-151 - Wallraff I - juris Rz. 53). - OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 60/09
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zeitweilige doppelte Rechtshängigkeit des …
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Die von ihr zitierten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandgerichts Hamburg (3 U 60/09 und 5 U 67/06) betreffen die anders gelagerten Sachverhalte des Wettbewerbsrechts, für die in § 12 Abs. 2 UWG eine Vermutung der Dringlichkeit besteht. - OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Auszug aus LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14
Die von ihr zitierten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandgerichts Hamburg (3 U 60/09 und 5 U 67/06) betreffen die anders gelagerten Sachverhalte des Wettbewerbsrechts, für die in § 12 Abs. 2 UWG eine Vermutung der Dringlichkeit besteht.
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14
Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …
Nichts anderes gälte für das von der Klägerin als Anl. BK 1 (Bl. 489 ff.) vorgelegte Urteil des LG Hamburg vom 25.07.2014 (324 O 252/14), wenn die dortigen Ausführungen auf S. 11 - 13 dahin zu verstehen sein sollten, es bedürfe für die ausnahmsweise Rechtfertigung zwingend der Offenbarung eines rechtswidrigen Verhaltens. - LG Hamburg, 05.05.2017 - 324 O 13/17
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: Berichterstattung über …
Abweichend von der "Wallraff-Entscheidung" des BVerfG sowie entsprechender Entscheidungen des OLG Stuttgart (…Urt. v. 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14) und der Kammer (Urt. v. 25.07.2014, Az.: 324 O 252/14) könne sich die Antragstellerin weder auf eine vermeintliche Verletzung ihres Hausrechts noch auf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG berufen.