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   LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03   

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LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03 (https://dejure.org/2007,52459)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2007 - 324 O 553/03 (https://dejure.org/2007,52459)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 324 O 553/03 (https://dejure.org/2007,52459)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Die von dem Beklagten zu 2. vorgelegten Aufzeichnungen decken sich zwar nicht wörtlich mit den im gesetzten Text der Buchveröffentlichung enthaltenen Zitaten, die dortige Wiedergabe hält sich aber so eng an den Text der Vorlage, dass allein der Gedanke des Zitatschutzes ein Verbot insoweit nicht rechtfertigen könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.11.2005, NJW 2006, S. 609 f. [BGH 15.11.2005 - VI ZR 274/04] ); denn die den angegriffenen Äußerungen entsprechenden Passagen in den handschriftlichen Aufzeichnungen lauten jeweils:.
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Aus dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich eine Schranke dahingehend, dass die Verbreitung von herabsetzenden Meinungsäußerungen dann unzulässig ist, wenn mit ihnen auf Tatsachen Bezug genommen wird, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind; denn dann entbehrt die geäußerte Meinung jeder tragfähigen Grundlage und ihre Verbreitung ist nicht geeignet, einen Beitrag zum öffentlichen Meinungskampf zu leisten (s. etwa BVerfG, Beschl. v. 16.7.2003, NJW 2004, S. 277 ff., 278 [BVerfG 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99] ; Beschl. v. 31.8.2000, NJW-RR 2000, S. 1712 f., 1712).
  • BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00

    Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Aus dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich eine Schranke dahingehend, dass die Verbreitung von herabsetzenden Meinungsäußerungen dann unzulässig ist, wenn mit ihnen auf Tatsachen Bezug genommen wird, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind; denn dann entbehrt die geäußerte Meinung jeder tragfähigen Grundlage und ihre Verbreitung ist nicht geeignet, einen Beitrag zum öffentlichen Meinungskampf zu leisten (s. etwa BVerfG, Beschl. v. 16.7.2003, NJW 2004, S. 277 ff., 278 [BVerfG 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99] ; Beschl. v. 31.8.2000, NJW-RR 2000, S. 1712 f., 1712).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Im Übrigen wäre die Verbreitung dieser Äußerung auch unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt als unzulässige Verbreitung von angeblichen Einzelheiten über Erscheinungen eines Krankheitsbildes des Betroffenen (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1022 f. [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ) rechtswidrig.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Angesichts des großen öffentlichen Interesses, das die Expedition von 1970 und die bergsteigerischen Aktivitäten des Klägers gefunden haben und immer noch finden, dürfte es zwar zulässig sein, über das Geschehen auf dem Gipfel des Nanga Parbat unter Einhaltung der Kautelen, unter denen eine Verdachtsberichterstattung zulässig ist (dazu BGH, Urt. v. 7.12.1999, BGHZ 143, 199 ff. = NJW 2000, 1036 ff., 1036 f.), Vermutungen zu äußern und hierbei die für und gegen sie sprechenden Momente anzuführen.
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Den Beklagten ist zuzugestehen, dass es sich bei dieser Form der Montage um eine Meinungsäußerung handelt und dass auch überzogene oder abseitige Meinungsäußerungen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG fallen (BVerfG, Beschl. v. 25.8. 1994, NJW 1994, 2943 f., 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ).
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Zu einer anderen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Sinne einer Rückkehr zu dem allgemeinen Grundsatz der Beweislast des Klägers könnte man aus den Erwägungen über die wechselseitige Substantiierungslast allenfalls dann gelangen, wenn der Vortrag des Beklagten dazu, dass die Zitate zutreffend sind, so fest gegründet wäre, dass es nunmehr Sache des Klägers wäre, dieses sichere Fundament zu erschüttern (vgl. - zu dem umgekehrten Fall der von der allgemeinen Beweislast des Klägers abweichenden besonderen Substantiierungslast des Beklagten - BGH, Urt. v. 9.7. 1975, GRUR 1975, S. 36 ff., 38).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Die Beweislast für die Richtigkeit ihrer Behauptung trifft aufgrund der über § 823 Abs. 2 BGB auch im Zivilrecht geltenden Regelung in § 186 StGB (dazu BGH, Urt. v. 12.5. 1987, NJW 1987, S. 2225 ff., 2226 f. [BGH 12.05.1987 - VI ZR 195/86] ) die Beklagten, denn die angegriffene Behauptung ist geeignet, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit herabzusetzen.
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Nicht hiervon erfasst ist aber die Verbreitung solcher Tatsachen, von denen davon auszugehen ist, dass sie unzutreffend sind; denn sie können kein taugliches Mittel für eine Meinungsbildung sein (BVerfG, Beschl. v. 11.11.1992, NJW 1993, S. 1845 f., 1845 [BVerfG 11.11.1992 - 1 BvR 693/92] ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
    Eine andere Beweislastverteilung gilt aber dann, wenn die von dem Kläger angegriffene Behauptung, er habe eine bestimmte Äußerung getätigt, geeignet ist, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit herabzusetzen; denn in diesem Fall greift wiederum die Beweislastverteilung aus § 186 StGB ein, wonach derjenige, der eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung aufgestellt oder verbreitet hat, darlegen und beweisen muss, dass sie zutreffend ist (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 3.6. 1980, NJW 1980, S. 2070 ff., 2071 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvR 185/77] ).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

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