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LG Hamburg, 26.02.2010 - 321 O 348/08 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 649, 631 Abs. 1 BGB; § 8 Nr. 3 VOBB
Zur Teilkündigung von Bauleistungen - Justiz Hamburg
§ 631 Abs 1 BGB, § 649 BGB, § 8 Nr 1 Abs 2 VOB/B 2006, § 8 Nr 3 Abs 1 S 2 VOB/B
Bauvertrag: Vertrauensschutz in frühere Auslegung des Begriffs der Teilleistung bei Teilkündigung; Wagnis als ersparte Aufwendung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilkündigung: Zur Auslegung des Begriffs der Teilleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilkündigung: Kein Vertrauensschutz in frühere Auslegung des Begriffs der Teilleistung! (IBR 2010, 384)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1396
- NZBau 2011, 108
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2010 - 321 O 348/08
Der Begriff des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung ist ebenso zu verstehen wie in § 12 Nr. 2 VOB/B (…Ingenstau/Korbion-Vygen, VOB, 16. Auflage, § 8 Nr. 3 VOB/B Rn. 31; BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 212/07, zitiert nach juris), Mithin ist maßgeblich, ob die Leistungen selbständig und von den übrigen Teilleistungen aus demselben Bauvertrag unabhängig anzusehen sind (…Ingenstau/Korbion-Oppler, aaO, § 12 Nr. 2 VOB/B Rn. 6).