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   LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14   

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https://dejure.org/2015,63063
LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14 (https://dejure.org/2015,63063)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - 316 O 151/14 (https://dejure.org/2015,63063)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 316 O 151/14 (https://dejure.org/2015,63063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 158 Abs 2 BGB, § 313 BGB, § 535 BGB
    Gewerberaummiete in Hamburg: Mietzweck des Betriebs einer Spielhalle und Auslegung einer Vertragsbedingung über Erteilung einer Genehmigung; Inkrafttreten eines Landesgesetzes als Mietmangel

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Spielhallengesetzes ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14
    Wird der vertragsgemäße Gebrauch durch gesetzgeberische Maßnahmen beeinträchtigt, kann ein nachträglicher Mangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB gegeben sein, wenn "die durch die gesetzgeberische Maßnahme bewirkte Gebrauchsbeschränkung unmittelbar mit der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage des Pachtobjekts in Zusammenhang steht" (BGH, Urteil vom 13. Juli 2011- XII ZR 189/09, Rz 9).

    Soweit die Klägerin meint, die oben zitierte Entscheidung des BGH vom 13.07.2011 zum Aktenzeichen XII ZR 189/09 sei hier nicht einschlägig, da dort nicht ausdrücklich eine Überlassung der Räume auch als Raucherlokal vereinbart gewesen sei, greift dieses Argument nicht.

  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 579/09

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der Nutzung einer Gaststätte für

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14
    Für die Bewertung eines Mangels ist es unerheblich, ob der Umfang des zwischen den Parteien vereinbarten Mietgebrauchs ausdrücklich im Vertrag schriftlich niedergelegt ist, oder, wie es die Vorinstanz in dem vom BGH zu entscheidenden Fall getan hat (s. OLG Koblenz, Urteil vom 18. November 2009 - 1 U 579/09, Rz 30, zitiert nach juris) durch Auslegung ermittelt werden kann.
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14
    Ein Mangel aufgrund öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkungen ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn die Nutzbarkeit der Räume durch Einschreiten der zuständigen Behörde bereits eingeschränkt ist (s. die oben zitierte Rspr des BGH sowie BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, Rz 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14
    Ein Mangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB, der einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entgegensteht, kann zur fristlosen Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06-Rz 11, zitiert nach juris) Ein Mangel nach § 536 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache nachteilig von dem vertraglich vereinbarten Zustand abweicht.
  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2015 - 316 O 151/14
    Im Einzelfall kann ein Sachmangel auch dann vorliegen, wenn eine langewährende Unsicherheit über die Zulässigkeit der behördlichen Nutzungsuntersagung die begründete Besorgnis bewirkt, das Grundstück nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12 - Rz 20 mwN, zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

    Insbesondere vor dem Hintergrund der in § 17.3 geregelten Vereinbarung, dass den Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn dem Pächter die Konzession entzogen wird, dürfte dem Kläger in einem solchen Falle ein eigenes (Sonder-)Kündigungsrecht zukommen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 14. Juli 2014 - 8 U 140/13, juris Rn. 44 f.; OLG Dresden, Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 U 653/20, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 08. April 2020 - I-30 U 107/19, juris Rn. 51 ff.; a.A.: LG Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - 316 O 151/14, juris Rn. 28 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 3 K 11163/17, juris Rn. 43).
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