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   LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05   

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LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05 (https://dejure.org/2006,38705)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2006 - 324 O 536/05 (https://dejure.org/2006,38705)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 324 O 536/05 (https://dejure.org/2006,38705)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    So wird es als zulässig angesehen, dass derjenige, der durch das Verhalten eines anderen dazu "provoziert" worden ist, unter Zuhilfenahme der Medien einen "Gegenschlag" führt (vgl. BGH, Urt. v. 25.5. 1971, GRUR 1971, S. 529 ff., 530 f.).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    Einen Verzicht auf jegliche Berichterstattung erzwingt eine solche Einschränkung schon deswegen nicht, weil eine Berichterstattung, in der die Beteiligten nicht namentlich genannt, aber für die mit der Materie vertrauten Leser noch identifizierbar sind, damit nicht ohne Weiteres untersagt ist (s. BVerfG, Beschl. v. 25.11.1999, NJW 2000, S. 1859 ff., 1860 f. -11Lebach 11").
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    Als maßgebender Orientierungspunkt für die nähere Bestimmung der zeitlichen Grenze kommt das Interesse an der Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft, an seiner Resozialisierung, in Betracht (so das BVerfG in der sog. "Lebach"-Entscheidung, Urt. v. 5.6.1973, BVerfGE 35, S. 202 ff., 233 ff.).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    Denn da der Kläger im Zeitpunkt des Verkaufs seiner Aktien um die finanziellen Verhältnisse bei der ... wusste, hat er im Sinne von § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Kenntnis von einer Insidertatsache gehabt, weil die bloße Kenntnis von der Information im Zeitpunkt des Aktiengeschäfts insofern ausreichend sein soll (Pananis, Anm. zu BGH NStz 2004, 285 ff., aaO. S. 287 ff., 287).
  • RG, 13.01.1927 - IV 489/26

    Auskunftei.

    Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    Sofern der Beklagte hiergegen einzuwenden sucht, dass der Kläger gesellschaftlich bereits wieder so integriert sei, dass ihm die Berichterstattung über das Strafverfahren unter Nennung seines Namens nicht schaden könne, vermag er damit nicht durchzudringen; denn abgesehen davon, dass die Aufrechterhaltung dieses Zustandes durch Veröffentlichungen der angegriffenen Art gerade gefährdet wird, vernachlässigt diese Sichtweise den neben dem Integrationsgedanken stehenden, vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Aspekt, dass der Täter nach seiner Aburteilung auch ein Recht darauf hat, nunmehr in Ruhe gelassen, bzw. - so das Bundesverfassungsgericht - "mit der Tat allein gelassen" zu werden, um nicht durch wiederholte Konfrontation mit dem eigenen, strafrechtlich inzwischen aufgearbeiteten Fehlverhalten in der Gestaltung des eigenen Lebens dauerhaft beeinträchtigt zu werden (vgl. dazu schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff., 417 f. zu § 826 BGB).
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