Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.08.2015 - 408 HKO 143/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.08.2015 - 408 HKO 143/14
- OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 56/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2015 - 408 HKO 143/14
Im Übrigen seien für die ungewöhnliche Bekanntheit, hier sogar Berühmtheit des Werktitels beziehungsweise der Marke Tagesschau die beiden BGH-Entscheidungen WRP 2001, 1188 und 1193) aussagekräftig.Nähere Ausführungen dazu erscheinen entbehrlich, nachdem der Bundesgerichtshof dies in den beiden bekannten Entscheidungen "Tagesbild" und "Tagesreport" (Urteile v. 1.3.2001, I ZR 211/98 und I ZR 205/98) im Einzelnen begründet hat.
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2015 - 408 HKO 143/14
Nähere Ausführungen dazu erscheinen entbehrlich, nachdem der Bundesgerichtshof dies in den beiden bekannten Entscheidungen "Tagesbild" und "Tagesreport" (Urteile v. 1.3.2001, I ZR 211/98 und I ZR 205/98) im Einzelnen begründet hat. - BPatG, 17.03.2011 - 25 W (pat) 516/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Panprazol/PANTOZOL" - eingeschränkter Schutzumfang …
Auszug aus LG Hamburg, 26.08.2015 - 408 HKO 143/14
In der Entscheidung "PANTOZOL" beispielsweise (BPatG, Beschl. v. 17.3.2001, 25 W (pat) 516/10) hatte sich der Inhaber der Marke mit seiner Bezeichnung an der einschlägige Wirkstoffangabe "Pantoprazol" orientiert.
- OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz: …
Auf die Berufungen der Parteien wird unter Abweisung der weitergehenden Berufungen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 26.8.2015 (Az.: 408 HKO 143/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht, Kammer 8 für Handelssachen, hat die Beklagten mit Urteil vom 26.8.2015 (Az. 408 HKO 143/14) bei Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für ein Nachrichtenportal im Internet.