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   LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15   

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https://dejure.org/2016,24232
LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15 (https://dejure.org/2016,24232)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2016 - 318 S 5/15 (https://dejure.org/2016,24232)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 318 S 5/15 (https://dejure.org/2016,24232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG, § 21 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die Aufstellung eines Trampolins; Verkehrssicherungspflicht im Außenverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trampolin im Garten: Wohnungseigentümer müssen einstimmig entscheiden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98

    Zugänglichkeit für Beschlüsse bei der Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Aus der beklagtenseits zitierten Rechtsprechung des BayObLG vom 25.06.1998 - 2Z BR 10/98 folgt keine andere Entscheidung.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (BGH a.a.O., BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Die Einzelheiten sind anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der beteiligten Wohnungseigentümer ankäme (BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093, Rn. 9, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 23 Rn. 62).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (BGH a.a.O., BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Maßgebend ist der Wortlaut sowie der sonstige Protokollinhalt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2005 - 20 W 36/03, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15
    Zu Recht geht das Amtsgericht insoweit davon aus, dass es sich insbesondere im Hinblick auf das bestehende Haftungsrisiko der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Gefahr einer Verwirklichung der einem Trampolin innewohnenden Gefahr erheblicher Verletzungen nicht um solche juristische Detail- oder Streitfragen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 234/11, Rn. 14, juris) handelt, deren Klärung von der Mehrheit der Wohnungseigentümer pauschal einer Anwaltskanzlei übertragen werden kann.
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