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   LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02   

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LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02 (https://dejure.org/2003,27559)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2003 - 314 O 14/02 (https://dejure.org/2003,27559)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 314 O 14/02 (https://dejure.org/2003,27559)
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  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (BGH NJW 2001, 358 ff.).

    Die Klägerin muss sich daher das Verhalten der Untervermittler bei der Anbahnung der Darlehensverträge nach § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2001, 358 ff.).

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme müssen nicht die entscheidende Ursache für die spätere Vertragserklärung darstellen, es genügt Mitursächlichkeit (BGH NJW 96, 3416).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 96, 3414, NJW 96, 3416) kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Rückgriffsanspruch gegen den Partner des finanzierten Geschäfts durchsetzbar ist.

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Diese Erwägung trifft jedoch in den Fällen nicht zu, in denen der Verbraucher aufgrund anbieterinitiierter Verhandlungen bereits zum Vertragsschluss bestimmt worden ist und die notarielle Beurkundung eine bloße Formalität darstellt (OLG Stuttgart WM 99, 2305 mit Hinweis auf die europarechtlichen Vorgaben, die eine restriktive Auslegung von § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG gebieten).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 96, 3414, NJW 96, 3416) kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Rückgriffsanspruch gegen den Partner des finanzierten Geschäfts durchsetzbar ist.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Denn die Beklagten haben die Zins- und Tilgungsleistungen bisher nur teilweise erbracht, vgl. BGH WM 2002, 1181 ff. Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 (WM 2001, 2434) entschieden, § 1 HWiG werde durch § 5 Abs. 2 HWiG nur dann verdrängt, wenn das vorrangig anzuwendende VerbrKrG einen gleich effektiven Schutz bietet.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Denn die Beklagten haben die Zins- und Tilgungsleistungen bisher nur teilweise erbracht, vgl. BGH WM 2002, 1181 ff. Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 (WM 2001, 2434) entschieden, § 1 HWiG werde durch § 5 Abs. 2 HWiG nur dann verdrängt, wenn das vorrangig anzuwendende VerbrKrG einen gleich effektiven Schutz bietet.
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    In den Verhandlungssituationen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG besteht erfahrungsgemäß die Gefahr, dass auf die Willensbildung dessen, der sich in oder aufgrund einer Haustürsituation zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages entschließt, in unzulässiger oder nicht angemessener Weise Einfluss genommen worden ist (BGHZ 144, 223 ff.).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Dafür ist ausreichend, dass der Vermittler mit dem Kunden zunächst Informationsgespräche zu Hause geführt hat und die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme eine Ursache für den späteren Vertragsschluss darstellen (BGH NJW 96, 926).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
    Eine entsprechende Anwendung von § 7 VerbrKrG auf Geschäfte, die dem HWiG unterfallen, ist abzulehnen (BGH NJW 2001, 2718).
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