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   LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14   

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LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14 (https://dejure.org/2015,2960)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2015 - 416 HKO 163/14 (https://dejure.org/2015,2960)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 416 HKO 163/14 (https://dejure.org/2015,2960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Mitbewerberbehinderung eines Versandhandelsunternehmens durch automatische Schaltung einer Preisvergleichsfunktion eines Antivirenprogramms auf dessen Website

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "SafePrice"-Funktion - Gezielte Mitbewerber-Behinderung durch Preisvergleichsfunktion eines Antivirenprogramms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsfunktion von Antiviren-Programm unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungewollte Einblendung von Preisvergleichen muss Online-Shop nicht hinnehmen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kundenfang: Können Händler Browser-PlugIns für Preisvergleiche verbieten lassen?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Preisvergleich in Virensoftware

  • rdpartner.de (Kurzinformation)

    Keine Einblendung von Preisvergleichen im Onlineshop eines Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 261
  • K&R 2015, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    An das Vorliegen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes grundsätzlich keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGH GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte).

    Es ist ausreichend, dass der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (vgl. BGH GRUR 1990, 611, 612/613 - Werbung im Programm GRUR 2014, 573 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 96g; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 2 Rn. 63).

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Mitbewerbereigenschaft ist stets das zu beurteilende Wettbewerbsverhalten (vgl. BGH GRUR 2014, 573 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 94, 96).

    b) Die hier vorliegende Konstellation unterscheidet sich auch grundlegend von derjenigen, welche der Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Werbung für Fremdprodukte" (GRUR 2014, 573 ff.) zugrunde lag.

  • LG Köln, 12.03.2004 - 31 O 145/04

    Passwortgeschützte Veröffentlichung eines Fotos im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Entsprechend einer mittels Popups oder Interstitials (das Öffnen einer Werbebotschaft für einen bestimmten Zeitraum über einer Website) durch einen anderen auf den eigenen Internetseiten eines Mitbewerbers geschalteten Werbung, was eine wettbewerbswidrige Behinderung, Rufausbeutung und Umleitung von Kundenströmen zu Lasten des Inhabers der Webseite darstellen kann (vgl. LG Köln MMR 2004, 840; Bornkamm/Seichter CR 2005, 747, 752; Ernst/Seichter CR 2011, 62, 65), verhält es sich, wenn - wie hier - eine Preisvergleichszeile für Konkurrenzprodukte von Mitbewerbern der Antragstellerin auf deren eigener Website geschaltet wird.

    Nach h.M. nutzt der Werbende damit die Attraktivität der fremden Webseite in unlauterer Weise aus, um auf sein eigenes Angebot hinzuweisen, und versucht, Kunden von der Webseite seines Mitbewerbers weg auf die eigenen Werbeangebote zu lenken (vgl. LG Köln MMR 2004, 840; Fezer/Man-kowski, UWG, § 4-S 12 Rn. 161; Vykydal/ von Diemar WRP 2004, 1237; Bornkamm/Seichter a.a.O. S. 747; Hoeren/ Sieber/Holznagel, a.a.O., Rn. 81).

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes notwendige Element des Dazwischendrängens ist hier gegeben (vgl. GRUR 1986, 547 ff. - Handzettelwerbung).
  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 34/11

    Irreführung der Werbung für den E-Postbrief

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Dieses hieße letztlich eine Marktbeobachtungspflicht zu statuieren, die indes mit guten Gründen von Rechtsprechung und Literatur abgelehnt wird (vgl. OLG Köln MMR 2011, 742; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, § 12 Rn. 3.15; Harte-Bavendamm/Henning -Bodewig, UWG, 3. Aufl., 2013, § 12 Rn. 310).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis liegt nur dann vor, wenn sich der Anspruchsinhaber bewusst der Kenntnis verschließt oder ihm nach Lage der Dinge der Wettbewerbsverstoß nicht verborgen geblieben sein konnte (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2014, 251 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Das Eindringen in einen fremden Kundenkreis und das Ausspannen sowie Abfangen von Kunden gehören vielmehr zum Wesen des Wettbewerbs (vgl. BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Es genügt daher, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen oder Wirtschaftsstufen angehören (vgl. nur BGH GRUR 2004, 877, 878 f. - Werbeblocker).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Es ist ausreichend, dass der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (vgl. BGH GRUR 1990, 611, 612/613 - Werbung im Programm GRUR 2014, 573 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 96g; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 2 Rn. 63).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    a) Eine unlautere Behinderung nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten voraus, die zusätzlich zu der mit jedem Wettbewerb verbundenen Beeinträchtigung weitere Unlauterkeitsmerkmale aufweist, damit von einer unzulässigen individuellen Behinderung gesprochen werden kann (vgl. nur BGH GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14
    Die von der Antragsgegnerin angeführte wetteronline.de - Entscheidung des BGH (GRUR 2014, 393 - wetteronline.de), wonach ein Klageantrag unbegründet ist, wenn er aufgrund seiner zu weiten Fassung die vom Kläger geltend gemachte konkrete Verletzungsform verfehlt, weil er auch erlaubte Verhaltensweisen erfasst, greift hier nicht ein.
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

  • OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02

    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

  • LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14

    Zulässigkeit von Adblockern mit Whitelist-Funktion

    Anders als in einer kürzlich seitens der erkennenden Kammer ergangenen Entscheidung, bei welcher diese ein Eingreifen von § 4 Nr. 10 UWG bejaht hat (WRP 2015, 495 ff. - Antivirenprogramm), liegt hier gerade keine produktbezogene Behinderung vor.
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